
Joachim Muth – Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Schon im Studium spezialisierte er sich auf das Arbeitsrecht und von Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit an lag hier der Schwerpunkt seines Schaffens. Die Verleihung der Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht war die Konsequenz dieser besonderen Spezialisierung. Rechtsanwalt Joachim Muth berät Arbeitgeber wie Arbeitnehmer in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Daneben ist er in den Bereichen Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Maklerrecht tätig. Als langjähriger Berater des Mietervereins Karlsruhe e. V. hat er auch in diesen Rechtsgebieten reichlich Erfahrung. Er ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Autor einiger vielbeachteter Aufsätze, die in der Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR) veröffentlicht sind. Weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Muth ist das Strafrecht. In zahlreichen Ermittlungsverfahren und Strafprozessen hat er seine Erfahrung und sein taktisches Geschick als Verteidiger bewiesen.
Seit 2010 ist er Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg. Joachim Muth ist begeisterter Leser und Sportler. Nach seiner Zeit als aktiver Handballer hat er an einer Vielzahl von Marathon- und Triathlon-Wettkämpfen mit großem Erfolg teilgenommen. Für das erforderliche Training fehlt ihm heute leider immer mehr die Zeit.
Schwerpunkte
Veröffentlichungen
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltsverein (DAV)
- ARGE Arbeitsrecht im DAV
- ARGE Mietrecht und Immobilien im DAV
- Deutscher Arbeitsgerichtsverband e. V.
- Deutscher Mietgerichtstag e.V.
Beiträge von Joachim Muth
- 23.05 Änderungskündigung: Das Änderungsangebot muss konkret sein!
- 29.05 Jérôme Boateng, Gottlob Frege und die Deutschen.
- 28.05 Gottlob Frege und Jan Böhmermann: Über Zeichen von Zeichen
- 26.05 BAG: Weihnachtsgeld und Mindestlohn
- 10.03 Schriftformerfordernis nach Abwicklungsvertrag?
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Kontakt
- Sekretariat Joachim Muth:
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- Alter Schlachthof 45
- 76131 Karlsruhe
- Telefon: +49 721 / 943114-19
- Telefax: +49 721 / 943114-10
- raschdorf@schneideranwaelte.de
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