Arbeitsrecht | 05.09.2018
Schrecken ohne Ende? Wie Sie eine betriebliche Übung beenden.
Wir haben Ihnen an dieser Stelle bereits mitgeteilt, um was es sich bei der betrieblichen Übung handelt. Und vor einigen Tagen gaben wir Ihnen Hinweise, wie Sie eine betriebliche Übung am besten vermeiden. Heute stellen wir uns der Frage, wie Sie eine betriebliche Übung beenden können.
Die ablösende / negative / gegenläufige betriebliche Übung
Drei Begriffe für ein und denselben Versuch, eine betriebliche Übung zu beenden: Der Arbeitgeber, der die betriebliche Übung beenden möchte, teilt seinen Arbeitnehmern unmissverständlich mit, dass er an dieser nicht festhalten möchte. Nach früherer Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts mussten die Arbeitnehmer dem widersprechen. Taten Sie es über einen bestimmten Zeitraum nicht, hatten sie ihre Ansprüche aus der betrieblichen Übung verloren. Beispielswiese hat das Bundesarbeitsgericht am 26. März 1997 im Verfahren 10 AZR 612/96 entschieden:
Gibt der Arbeitgeber über einen Zeitraum von drei Jahren zu erkennen, dass er einebetriebliche Übung anders zu handhaben gedenkt als bisher, so wird die alte betriebliche Übung einvernehmlich entsprechend geändert, wenn die Arbeitnehmer der neuen Handhabung über diesen Zeitraum von drei Jahren hinweg nicht widersprechen.
BAG, Urteil vom 26. März 1997 - 10 AZR 612/96
Das klingt erst einmal nach einer guten Lösung für den Arbeitgeber, der die betriebliche Übung beenden will. Leider hält das Bundesarbeitsgericht an dieser Rechtsprechung seit 18. März 2009 nicht mehr fest. An diesem Tag entschied es nämlich genau das Gegenteil:
Hat ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer jahrelang vorbehaltlos Weihnachtsgeld gezahlt, wird der Anspruch … aus betrieblicher Übung nicht dadurch aufgehoben, dass der Arbeitgeber später bei der Leistung des Weihnachtsgeldes erklärt, die Zahlung des Weihnachtsgeldes sei eine freiwillige Leistung und begründe keinen Rechtsanspruch, und der Arbeitnehmer der neuen Handhabung über einen Zeitraum von drei Jahren hinweg nicht widerspricht.
BAG, Urteil vom 18. März 2009 - 10 AZR 281/08
Dennoch findet man den Hinweis auf die gegenläufige betriebliche Übung immer mal wieder, insbesondere im Internet. Wenn Sie auf diesen sehr schlechten Rat stoßen, sollten Sie am besten gar nicht weiterlesen.
Der Königsweg: Änderungsvertrag
Da die betriebliche Übung Vertragsbestandteil wird, ist ihre Änderung selbstverständlich immer durch einen Vertrag möglich. Der Arbeitgeber, der die betriebliche Übung beenden möchte, einigt sich im besten Fall mit seinen Arbeitnehmern und fixiert diese Änderung schriftlich. Das wird ihm jedoch nur gelingen, wenn er den Arbeitnehmern diesen Schritt plausibel machen kann. Auch eine Änderung auf Zeit ist denkbar. Dann können die Ansprüche aus betrieblicher Übung wieder geltend gemacht werden, wenn es beispielsweise dem Unternehmen wieder besser geht.
Zur Not: Betriebliche Übung beenden mit Änderungskündigung
Aber es gibt selbstverständlich Belegschaften, die nicht zu überzeugen sind, dass der Arbeitgeber eine betriebliche Übung beenden muss. In diesen Fällen hilft dem Arbeitgeber nur die Änderungskündigung. Eine wirksame Änderungskündigung auszusprechen, ist jedoch nicht so einfach, wenn der Arbeitgeber mehr als zehn Arbeitnehmer hat. Dann ist nämlich das Kündigungsschutzgesetz anzuwenden und die Änderungskündigung bedarf der sozialen Rechtfertigung nach § 1 Absatz 2 KSchG.
Im Oktober werden wir eine Blog-Reihe den Tücken der Änderungskündigung widmen. Sind Sie interessiert? Dann abonnieren Sie doch unseren Blog-Beträge.