Gesellschaftsrecht | 02.11.2018
Bei Ärzten ist es doch auch nicht anders als bei Anwälten
Jetzt bin ich seit über 20 Jahren zugelassener Anwalt und leide und neide latent, dass Ärzte offenbar ein viel besseres Image haben als wir Anwälte (Männlein und Weiblein). Ungerecht finde ich das. In der Tat. Wir sind doch gar nicht schlechter oder böser als Ärzte. Zudem haben unsere Tätigkeiten sehr viel gemein. Trotzdem bin ich neidisch.
Krankenhaus
Prägend war in meinen jungen Jahren jedenfalls ein sommerlicher Besuch bei einem verletzten Fußballfreund im Krankenhaus. Um einen Praxisvertrag ging es freilich nicht. Ohne Absichten trug ich weiße Hosen und weißes Shirt. Als ich von der dritten hübschen Krankenschwester mit „Hallo Herr Doktor!“ angesprochen und angelächelt worden war, dachte ich ans Paradies. Einzug erhielt ich freilich nicht. Die Noten reichten nur für Jura.
Gericht
Anders die Atmosphäre hingegen in Gerichten. Nix weiß. Im Zweifel schwarz gekleidet wie die Krähen rennen alle missmutig, misstrauisch blickend und müde ob des vielen Streitens rum. Vielleicht kein guter Praxisvertrag? Paradies? Weit weg. Hölle? Nein, nicht ganz.
Nicht Jammern
Nicht jammern bitte. Hab’s mir ja ausgesucht. Anwalt ist tatsächlich ein sehr spannender und schöner Beruf. Die Sorge um das eigene Recht ist doch mitunter genauso wichtig wie die eigene Gesundheit. Es kommt auf den Blickwinkel an.
Ärzte und Anwälte sind im Zweifel immer verantwortlich
Anwälte und Ärzte haben es mit vergleichbaren Schwierigkeiten zu tun. Sie sind auf die Schilderungen ihrer Klientel angewiesen. Verschweigt der Mandant – aus welchen Gründen auch immer – ein Detail (so sind exakte Zeitangaben für z.B die Frage der Verjährung mitunter nicht unwichtig) – bekommt der andere – und ist es noch so ungerecht – Recht. Ähnlich ist es beim Arzt. Verschweigt der Patient – aus welchen Gründen auch immer – die Einnahme eines Medikamentes, kann die bestgemeinte Therapie nicht anschlagen oder es kommt gar zu schweren Komplikationen (Einnahme Blutverdünnungsmitteln sollte wohl man nicht verschweigen). Und wer ist am Ende verantwortlich? Die Anwälte, die Ärzte …
Ärzte sind herzlich willkommen
Sowie Ärzte Anwälte behandeln, beraten wir selbstverständlich gerne Ärzte. Nicht nur in Arzthaftungsangelegenheiten, sondern gleichsam bei Forderungsangelegenheiten (säumige Patienten), Vertragsangelegenheiten (Praxisvertrag; Mietvertrag), Arbeitsrecht (schwierige Praxisangestellte) aber natürlich auch bei privaten Angelegenheiten, etwa im Verkehrsrecht.
Rechtsanwalt Dr. Markus H. Schneider, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Haben Sie Fragen? Rufen Sie an und vereinbaren einen Besprechungstermin unter + 49 721 943 1140.