Dies & Das | 16.04.2014
„Nur mal schnell drüber schauen“ geht nicht!
So oder ähnlich werden Anwälte oft gefragt, wenn jemand einen kostenfreien Rechtsrat haben möchte. Das ist vom Fragesteller nicht böse gemeint. Geiz ist schließlich geil. Tatsächlich bringt er den Anwalt und sich selbst hiermit aber in ein Dilemma. Und das gleich aus mehreren Gründen.
Erstens ist der Rechtsanwalt kein Aal-Verkäufer auf dem Fischmarkt. Er wirft nichts ruckzuck unters Volk, um Kunden zu ködern. Seine Tätigkeit ist auf sorgfältiges Prüfen und Abwägen ausgelegt. Jedes Detail kann wichtig sein. Das setzt voraus, dass er mit dem Mandanten Einzelheiten erörtert. Geschieht dies nicht, ist der „aus der Hüfte geschossene“ Rat nichts wert. Wertlose Ratschläge wollen wir aber nicht geben.
Zweitens kann sich ein Anwalt sogar schadensersatzpflichtig machen, falls er falsch berät. Wer sich Rat suchend an einen Experten wendet, schließt mit diesem nämlich in der Regel stillschweigend einen Beratungsvertrag, der zu Sorgfalt verpflichtet. Daran ändert sich auch dann nichts, wenn für die Beratung keine Vergütung vereinbart wurde.
Und dann wäre da noch ein wichtiger Punkt: Dem Rechtsanwalt ist es sogar grundsätzlich gesetzlich verboten, kostenlose Beratungsleistungen zu erbringen. Ausnahmen gelten im Rahmen einer „pro bono“-Tätigkeit für Bedürftige. Zulässig ist es auch in besonders gelagerten Ausnahmefällen, dem Mandanten Gebühren nachträglich zu erlassen, d.h. erst nach Beendigung des Mandats. Verstößt der Anwalt hiergegen, kann er sich Rügen der Anwaltskammer oder Rechtsstreitigkeiten mit Kollegen einhandeln.
Alles in allem kann sich ein seriöser Rechtsanwalt nicht auf kostenlose Schnellberatung einlassen. Das bringt ihm nur Ärger. Und für den Mandanten wäre eine solche Beratung ohnedies nichts wert. Discountberatung sollten sich also beide Seiten – im wahrsten Sinne des Wortes – schenken.