
Dirk Vollmer – Fachanwalt für Familienrecht
Dirk Vollmer, Jahrgang 1973, geboren in Freiburg im Breisgau, wuchs im Dreiländereck Deutschland-Schweiz-Frankreich auf. Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Freiburger Albert-Ludwigs-Universität. Von 2000 bis 2002 war er Referendar am Landgericht Karlsruhe mit Stationen in Karlsruhe und Straßburg. Für die Région Alsace und das dortige INTERREG-Büro implementierte er Verfahren für die Rückforderung von Gemeinschafsbeihilfen für grenzüberschreitende Projekte. Im Auftrag der Parlamentarischen Versammlung des Europarats erstellte er 2002 ein Rechtsgutachten zur Erweiterung der Europäischen Menschenrechtskonvention zum Thema „Anerkennung eines Menschenrechts auf eine intakte Umwelt“.
Den Berufswunsch Rechtsanwalt hegte er schon im Studium. Bereits während der Ausbildungszeit war er in Anwaltskanzleien in Karlsruhe und Heidelberg freiberuflich tätig. Dirk Vollmer wurde 2003 zum Rechtsanwalt zugelassen. Seit 2007 führt er die Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht. Er war von 2003 bis 2011 in einer Kanzlei in Karlsruhe tätig. 2011 hat er die Kanzlei Dr. Schneider & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft mbB mitgegründet. Dirk Vollmer ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen im Internet und in Printmedien. Er ist vielseitig musisch interessiert und war von 1994 bis 2004 Sänger und Gitarrist einer Rockband.
Schwerpunkte
Veröffentlichungen
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltsverein (DAV)
- Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV
- Anwaltsnetzwerk Elternunterhalt
Beiträge von Dirk Vollmer
- 05.04 Schadensersatz wegen Verstoßes gegen eine Umgangsregelung?
- 21.12 EuGH: Unterhaltsklage in der Schweiz bereits mit Schlichtungsgesuch rechtshängig
- 12.12 Erbrecht digital | Dirk Vollmer im FOCUS-Interview
- 20.11 neue Düsseldorfer Tabelle ab Januar 2018
- 08.09 Ehescheidungskosten sind nicht mehr steuerlich absetzbar | BFH-Urteil vom 18.05.2017
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Kontakt
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- Alter Schlachthof 45
- 76131 Karlsruhe
- Telefon: +49 721 / 943114-17
- Telefax: +49 721 / 943114-10
- office@schneideranwaelte.de
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