Gesellschaftsrecht Karlsruhe

Das Gesellschaftsrecht beschäftigt sich zunächst mit allen privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten, gemeinsamen Zwecks gegründet sind.

Personengesellschaften und Körperschaften

Allgemein unterscheiden lassen sich im Gesellschaftsrecht Personengesellschaften und Körperschaften. Grundtypus der Personengesellschaft ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder BGB-Gesellschaft. Mutter aller Körperschaften ist der Verein. Das Vereinsrecht ist damit zweifelsohne fester und originärer Bestandteil des Gesellschaftsrechts. Weshalb diese Selbstverständlichkeit der Betonung bedarf? Das ist ein Insider. Fragen Sie uns …

Neben der GbR zählen zu den Personengesellschaften noch die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG). Körperschaften sind neben dem Verein die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG).

Unterschiede der Gesellschaftsformen

Wie unterscheidet das Gesellschaftsrecht die beiden Typen Personengesellschaft und Körperschaft im Speziellen?

Bei der Personengesellschaft steht – wie der Name schon sagt – der personale Charakter im Vordergrund. Mehre Personen binden sich vertraglich zur Verwirklichung eines gemeinsamen Zwecks. Anders bei der Körperschaft. Diese ist von den Personen ihrer Mitglieder emanzipiert.

Rechtsanwalt Dr. Schneider – Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Unser Partner Dr. Schneider, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, hat allein über den Schwerpunkt Sportrecht von Anbeginn seiner juristischen Laufbahn eine sehr enge Beziehung zum Vereinsrecht und somit eben zum Gesellschaftsrecht. Das Gesellschaftsrecht im Übrigen kam im Laufe der Zeit dazu. Unsere Klientel kommt bei weitem nicht nur aus dem Sport.

Fragen haben Unternehmungen und Einzelpersonen aller Bereiche. Der gesellschaftsrechtliche Beratungsbedarf  ist groß. Beratung bei der Gründung von Vereinen und Unternehmen ist ebenso gefragt, wie die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen.

Streitigkeiten spielen – c’est la vie – eine sehr umfassende Rolle im Gesellschaftsrecht:

Wie werde ich ein unliebsames Vereinsmitglied los? Wie wehre ich mich gegen den unberechtigten Ausschluss aus dem Verein? Was geschieht bei der Streitigkeit der Gesellschafter in der Zweipersonengesellschaft? Wie wahre ich meine Rechte als Kommanditist, wenn ich von der Geschäftsführung ignoriert werde?

In all diesen Bereichen – die Aufzählung ließe sich lange fortsetzen – verfügt Dr. Schneider über praktische Erfahrung. Mit seiner souveränen Art, hilft er ergebnisorientiert – im Vordergrund steht immer das Wohl des Mandanten – ohne Öl ins emotionale Feuer der Streitigkeiten im Gesellschaftsrecht zu gießen. Gerne berät er sie, bei der Wahl der richtigen Gesellschaftsform für Ihren Zweck, auch im gemeinnützigen Bereich.

Ihr Ansprechpartner

Dr. Markus H. Schneider

Sekretariat Dr. Markus H. Schneider

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Rufen Sie uns an und vereinbaren einen Besprechungstermin unter + 49 (0) 721 943 114 15 (Sekretariat Dr. Schneider, Frau Zwer). Wir freuen uns, Ihnen helfen zu können. Unser Partner Dr. Markus H. Schneider ist Ihr Ansprechpartner. Gebührenerläuterungen finden Sie vorab auf unserer Homepage hier.

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