Spielervermittlung Karlsruhe

Spielervermittlung und Spielerberater: In welchen Sportarten gibt es so was?

In nahezu allen professionell betriebenen Sportarten ist die Spielervermittlung durch Spielerberater verbreitet. Am bekanntesten ist der Transfer von Fußballprofis. Aber etwa auch Handballer, Basketballer, Volleyballer oder Tennisspieler und –innen werden vermittelt. Dr. Schneider war an vielen Transfers beteiligt und kennt das mitunter sehr schwierige Geschäft.

Sportler sind häufig sorglos.

Der Spielerberater – Hüter der Spielervermittlung – klärt alles, kümmert sich um alles, ist alles. Genau drei wesentliche Zeilen in einem Arbeitsvertrag mit einem neuen Club genießen Aufmerksamkeit: Vertragslaufzeit, Grundgehalt und Prämien. Da braucht es doch keinen Anwalt. Spielervermittlung geht doch ohne. Ein paar Handynummern, ein paar Handys, bei Wikipedia gegoogelt, wann die Transferfenster sind und schon geht es los – oder?

Weit gefehlt, sagt Dr. Schneider und bietet Sportlerinnen und Sportlern rechtssichere Spielerberatung aus Karlsruhe.

Was ist bei der Spielervermittlung so kompliziert?

Etwa im Fußball ist die Tätigkeit der Spielervermittlung einem komplexen Reglement unterworfen.

Im Sportrecht sind allgemeine und besondere Rechtsfragen im verbandsinternen Bereich zu beachten. Die FIFA, der Weltfußballverband ist das Maß aller Dinge. Dort bestimmt die Spielervermittlung das „Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern“. Dieses gilt zunächst für den Transfer von Spielern unterschiedlicher Fußballverbände. Der Transfer innerhalb eines Verbandes wird durch die Fußballverbände selbst geregelt. Die FIFA verlangt aber die Integration der wesentlichen FIFA-Bestimmungen im nationalen Verbandsreglement.

Transferfenster

Die FIFA gibt zwei Transferfenster frei. Nur in diesem Zeitraum ist die Spielervermittlung wirksam möglich. Freilich drückt sich der Weltfußballverband gewählter aus und spricht nicht von „Transferfenster“, sondern von der „Registrierungsperiode“. Denn nur der „registrierte“ Fußballprofi ist spielberechtigt. Wann das Transferfenster öffnet und schließt, dürfen die Nationalverbände selbst regeln und es hängt letztlich davon ab, wann in den betreffenden Ländern die Saison läuft.

Grundsätzlich ist das längere Transferfenster zwischen zwei Spielzeiten geöffnet, das kürzere zwischen Hin- und Rückrunde einer Spielzeit. In Deutschland, wie in den meisten europäischen Ländern, laufen die besagten zwei Transferfenster vom 01.07. bis zum 31.08. und vom 01.01. bis zum 31.01. eines Jahres. In Russland allerdings, einem sehr lukrativen „Transferland“, wird das „Sommertransferfenster“ erst am 01.08. geöffnet.

Weshalb nun ein Rechtsanwalt bei der Spielerberatung und bei der Spielervermittlung?

Wechselwillige Spieler und ihre Spielerberater sollten in jedem Fall nicht nur wissen, wann die „Registrierungsperiode“ im jeweiligen Land läuft, in das sie wechseln wollen. Wichtiger noch ist der Kontakt zu einem Rechtskundigen im jeweiligen Arbeitsrecht des Landes, in das sie wechseln möchten. Denn selbst die FIFA muss seit dem „Bosman-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs einräumen, dass „zwingendes nationales Recht“ Vorrang vor den FIFA-Regularien hat. Ablösesummen fallen damit allenfalls an, wenn Spieler aus einem laufenden Vertrag „herausgekauft“ werden.

Was müssen Fußballprofis und in der Spielervermittlung Tätige in Deutschland beachten?

In Deutschland gilt deutsches Recht, deutsches Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht mitunter, man mag es kaum glauben.

Verbindliche Auskünfte zum deutschen Recht kann daher nicht der Spielerberater Ihres Vertrauens, sondern nur ein Rechtsanwalt mit Zulassung in Deutschland erteilen. Der ist im Übrigen zur umfassenden Verschwiegenheit verpflichtet. Zwei Aspekte, die leider die meisten noch verkennen und unterschätzen.

Dr. Schneider erläutert Sportlern oder deren Spielerberater dies gerne und begleitet Sie bei Ihrem Transfer rechtssicher, ohne sich in die Spielervermittlung als solche einzumischen.

Ihr Ansprechpartner

Dr. Markus H. Schneider

Sekretariat Dr. Markus H. Schneider

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Sportler, Ehrenamt, Sprachen

Selbst Jugendfußballer bei Mainz 05 und heute noch aktiv, steht Dr. Schneider seit Jahren im Ehrenamt Vorständen im Sportrecht beratend zur Seite.

Über zwölf Jahre war er Mitglied des Vorstandes des Badischen Fußballverbandes (bfv) und als Vorsitzender des Satzungsausschusses zuständig für die Satzung und Ordnungen des Verbandes zuständig. Für den Deutschen Fußballbund (DFB) und das Auswärtige Amt war er Referent im Rahmen internationaler Trainerausbildungen. Diese Lehrgänge werden ausschließlich auf Englisch oder Französisch durchgeführt. Beide Sprachen spricht Dr. Schneider fließend.

Die aktive Leidenschaft für den Sport und das Recht, sein jahrelanges Engagement für das Sportrecht, seine Internationalität, all das macht Dr. Schneider zu einem der wenigen wirklichen Experten dieser anspruchsvollen Materie.

FACHBEGRIFFE EINFACH ERKLÄRT

Hier finden Sie die Erklärung einiger der hier genannten Fachbegriffe.

SPORTRECHT
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Querschnittsmaterie. Betrifft eine Vielzahl von Rechtsgebieten. Das Sportrecht behandelt die Sachverhalte und rechtlichen Probleme, bei der die Welt des Sports mit der Welt des Rechts zusammentrifft. Der Sportrechtler ist Allrounder und befasst sich mit allen Facetten des staatlichen Rechts und des autonom gesetzten Rechts der Sportverbände.

DOPING
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Versuch der Leistungssteigerung durch Anwendung (Einnahme, Injektion oder Verabreichung) von Substanzen verbotener Wirkstoffgruppen oder durch Einsatz verbotener Methoden (z.B. Blutdoping). Das Selbstdoping von Sportlern war früher nur sportverbandsrechtlich sanktioniert. Ende 2015 ist indes das Anti-Doping-Gesetz in Kraft getreten. Der Staat hat damit zum Ausdruck gebracht, dass die Sportverbände dem „Anti-Doping-Kampf“ nicht mehr gewachsen sind. Strafbar ist nun auch das Selbstdoping durch Sportler. Von staatlicher Seite bis dahin sanktioniert war lediglich das Verhalten Dritter als Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz, Selbstdoping war straffrei.

EIN-PLATZ-PRINZIP
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Für jedes Bundesland wird nur ein Landessportbund und für jede Sportart nur ein Spitzenverband in den Deutschen Olympischen Sportbund aufgenommen (DOSB) = § 6 Nr. 2 Satzung DOSB i.V.m. § 4 Nr. 2 AufnahmeO DOSB. IOC und internationale Fachsportverbände geben Ein-Platz-Prinzip vor.
Ausnahme: Boxen; hier gibt es international vier Fachsportverbände (WBA, WBO, WBC, IBF).

BERATER, MANAGER, SPIELERVERMITTLER...
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… vertreten Sportler bei Verhandlungen mit Vereinen, Veranstaltern und Sponsoren. Hier kommt es zu Verstößen gegen das Rechtsberatungsgesetz.
Also, nie ohne Rechtsanwalt!

SPONSORING
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Bereitstellung von Geld und/oder Sachmitteln und/oder Dienstleistungen durch Unternehmen für Personen und Organisationen im sportlichen, kulturellen, sozialen oder ökologischen Bereich. Dadurch erreicht der Unternehmer Markt- und/oder Kommunikationsziele. Für den Sport eine existentielle Geldquelle. Ein in der Praxis sehr relevanter Bereich.

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