Arbeitsrecht | 07.03.2021

Urlaub nach fristloser Kündigung? Ist dem Arbeitgeber zu empfehlen!

Mit einer aktuellen Entscheidung setzt das Bundesarbeitsgericht seine Rechtsprechung seit dem Jahr 2015 zum Urlaub nach fristloser Kündigung fort. Arbeitgeber sollten diese Entscheidung kennen, insbesondere wenn der gekündigte Arbeitnehmer noch erheblichen Resturlaub hat.

Urlaub nach fristloser Kündigung - der Fall

Ein Arbeitgeber aus Baden-Württemberg hatte einem seiner Arbeitnehmer 18. September 2017 fristlos gekündigt. Das mochte der nicht akzeptieren und erhob eine Kündigungsschutzklage bei dem Arbeitsgericht Stuttgart. Dort schlossen die beiden dann am 24. November 2017 einen Vergleich, der unter anderem vorsah, dass das Arbeitsverhältnis auf Grund einer ordentlichen Kündigung am 31. Oktober 2017 geendet hatte.

Dem Arbeitnehmer ist danach eingefallen, dass er ja noch einige Tage Resturlaub hatte, als ihm gekündigt wurde. Den hatte der Arbeitgeber zunächst abgegolten. Nach dem geschlossenen Vergleich hat der Arbeitgeber dann aber die bereits gezahlte Urlaubsabgeltung als Urlaubsentgelt bezeichnet.

Das passte dem Arbeitnehmer überhaupt nicht. Deshalb verlangte er von seinem früheren Arbeitgeber Annahmeverzugslohn gemäß § 615 BGB in Höhe von 1.338,88 €. Darauf hatte der Arbeitgeber aber keine Lust. Er berief sich darauf, dass er dem Arbeitnehmer Urlaub nach fristloser Kündigung gewährt hatte. Der Arbeitnehmer klagte und verlor in drei Instanzen. Der Grund dafür war ein klug formuliertes Schreiben des Arbeitgeber-Anwalts.

Was hatte der kluge Rechtsanwalt getan?

Der Rechtsanwalt des Arbeitgebers hatte dem Arbeitnehmer im Rahmen des Kündigungsschreibens Urlaub nach fristloser Kündigung gewährt. Das Schreiben war folgendermaßen formuliert:

Für den Fall der Wirksamkeit der fristlosen Kündigung gelte ich Ihren bis zum Kündigungszeitpunkt nicht genommenen Urlaub ab.

Für den Fall der nicht anzunehmenden Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung habe ich Ihnen hilfsweise ordentlich gekündigt. In diesem Fall gilt folgendes:

Sie werden Ihren sämtlichen noch nicht genommenen Urlaub direkt im Anschluss an den Zeitpunkt des Zugangs dieser Kündigung in der Zeit … nehmen. Die gezahlte Abgeltung ist dann als Zahlung des Urlaubsentgelts für den betreffenden Zeitraum zu verstehen. In jedem Fall sage ich Ihnen für die Zeit Ihres Urlaubs die Urlaubsvergütung vorbehaltlos zu

Der Arbeitnehmer meinte, ihm sei nach dem Kündigungsausspruch nicht wirksam Urlaub gewährt worden. Und in der Tat: Es ist auf den ersten Blick ein wenig seltsam, eine fristlose Kündigung auszusprechen und den Arbeitnehmer zugleich in den Urlaub zu schicken. Urlaub kann schließlich nur der Arbeitnehmer nehmen, der noch zur Arbeit verpflichtet ist.

Urlaub nach fristloser Kündigung - die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Das BAG hat aber ganz genau hingesehen und richtigerweise festgestellt: Spätestens auf Grund des Vergleichs, den die Parteien geschlossen hatten, war die fristlose Kündigung unwirksam. Das Arbeitsverhältnis dauerte nach dem Willen der Parteien noch bis 31. Oktober 2017 an und in dieser Zeit konnte der Arbeitgeber selbstverständlich Urlaub gewähren. Dem stand nicht entgegen, dass der Arbeitnehmer mit der Ungewissheit der Parteien über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zu leben hatte. Weder das noch die Tatsache, dass er sich während seines Urlaubs beim Jobcenter melden musste, stand dem Erholungszweck des Urlaubs entgegen. Entscheidend für die Wirksamkeit der Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung sei, dass das Schreiben des Arbeitgebers erkennen ließ, dass

er trotz der Ungewissheit der Parteien über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses durch eine entsprechende Freistellungserklärung eindeutig zum Ausdruck bringt, der Arbeitnehmer werde zur Erfüllung des Anspruchs auf Erholungsurlaub [bei Zahlung des Urlaubsentgelts] endgültig von der Arbeitspflicht befreit.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.8.2020, 9 AZR 612/19

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