Mietrecht | 03.05.2013

Mietrechtsänderungsgesetz 2013 am 01.05.2013 in Kraft getreten!

Das lange und heftig diskutierte Mietrechtsänderungsgesetz 2013 ist am 01.05.2013 in Kraft getreten!

Für Vermieter wie Mieter bringt es zahlreiche Veränderungen und Neuerungen. Ob und wie sich das Mietrechtsänderungsgesetz 2013 bzw. die durch selbiges eingeführten Neuregelungen  in der mietrechtlichen Praxis bewähren werden, wird sich zeigen. Vermieter, Mieter, rechtsberatenden Berufe und die Rechtsprechung werden mietrechtliches Neuland betreten müssen – man darf also in nächster Zeit sehr gespannt sein.

Die Interessenverbände der Vermieter- und Mieterseite waren und sind sich – natürlich – schön längst völlig uneeinig:

Nach einer Pressemitteilung des Deutschen Mieterbundes (DMB) vom 29.04.2013 sind die durch das Mietrechtsänderungsgesetz 2013 eingeführten Neuregelungen

„kompliziert, streitträchtig, ungerecht und teilweise überflüssig“.

Nach einer Pressemitteilung des Haus & Grund e. V. vom 30.04.2013 wird mit diesem Gesetz

endlich den Mietbetrügern das Leben erschwert und die energetische Modernisierung des Gebäudebestands von bürokratischem Ballast befreit“.

Allerdings sind Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit Gesetzesvorhaben nichts Ungewöhnliches.Die Wahrheit über das Mietrechtsänderungsgesetz 2013 dürfte in der Mitte liegen.

Darüber, welche Änderungen das Mietrechtsänderungsgesetz 2013 mit sich bringt, haben wir bereits vor geraumer Zeit für Sie berichtet. Die wichtigsten Änderungen samt kurzer Anmerkung finden Sie hier. 

Für alle weiteren Fragen in Bezug auf das Mietrechtsänderungsgesetz 2013 und darüber hinaus steht Ihnen unser Partner

Ralf Schulze Steinen, Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

 gerne zur Verfügung.

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