Vereinsrecht | 21.01.2017

2. Vereinsrechtstag – Vereinsrecht im Fokus

Gestern, am 20.01.2017, fand in den Räumen der Frankfurter Niederlassung der Berenberg Bank, der so genannte 2. Vereinsrechtstag statt. Vereinsrechtstag? Was ist das denn? Braucht das die Welt? Ehrlich gesagt: Ganz klares ja; jedenfalls für geneigte Vereins- und Sportrechtler. Und, wer es noch nicht weiß, beides, sowohl das Vereinsrecht, als auch das Sportrecht liegen mir nicht nur nah, sondern bestimmen meinen Juristen-, bestimmen meinen Anwaltsalltag (Profil).

PROF. LARS LEUSCHNER

Ins Leben gerufen hat den Vereinsrechtstag Prof. Lars Leuschner. Auch der nichtjuristischen Öffentlichkeit ist er bekannt. Der Inhaber des Lehrstuhls für Handels- und Gesellschaftsrecht an der Universität Osnabrück erregte durch seine „Anregung“ an das Vereinsregister München Aufsehen, den Vereinsstatus des FC Bayern München e.V. zu überprüfen (vgl. Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht NZG 2017, Seiten 16-21). Wirklich spannende Idee mit tatsächlich rein juristischem Hintergedanken (hier gut in einem Beitrag der ZEIT ONLINE dargestellt). Sicher für Nichtjuristen schwer nachvollziehbar, muss es aber auch nicht immer sein.

ZIELSETZUNG VEREINSRECHTSTAG?

Auf der eigens gestalteten Homepage des Vereinsrechtstages heißt es wie folgt:

Die Rechtsform des Vereins ist von herausragender praktischer Bedeutung. In Deutschland existieren mehr als 600.000 eingetragene Vereine (e.V.). Hinzu kommt eine mutmaßlich ebenfalls sechsstellige Anzahl nicht eingetragener Vereine im Sinne von § 54 BGB. Nahezu jeder zweite Bundesbürger ist Mitglied in mindestens einem Verein. Die Bandbreite der in der Rechtsform des Vereins verfolgten Zwecke ist enorm und reicht von Freizeitaktivitäten über den Sport, Umweltschutz, Bürgerbewegungen und die Wohlfahrtspflege bis hin zur Interessenvertretung in Berufs- und Wirtschaftsverbänden. Entsprechend groß sind auch die Bedeutung des Vereinsrechts und das Bedürfnis nach dessen Fortentwicklung unter Rückkopplung mit der Vereinspraxis. Der jährlich ausgerichtete Vereinsrechtstag hat es sich zur Aufgabe gemacht, diese Bedürfnisse aufzugreifen und ein Forum zu schaffen, in dem Vertreter von Praxis, Wissenschaft und Politik in einen Austausch treten können. Seine Themen sind neben dem Vereinsrecht im engeren Sinn auch benachbarte Rechtsgebiete wie insbesondere das steuerliche Gemeinnützigkeitsrecht. Darüber hinaus ist es Anliegen des Vereinsrechtstags einen möglichen Reformbedarf im Vereinsrecht aufzuzeigen und rechtspolitische Impulse zu setzen.

Diesem Anspruch ist die Veranstaltung voll gerecht geworden. Herausragende Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen , namhafte Kollegen und Kollegeninnen. Interessante Vorträge. Das hat mir schlichtweg Spass gemacht. Dem Vereinsrecht, das häufig im wichtigen, aber auf Dauer oberflächlichen Vereinsvortragsniveau für haftungsverängstigte Ehrenamtliche darbt, ist eine höchstniveauvolle wissenschaftliche Plattform gegeben. Chapeau.

PERSÖNLICHE BEGEGNUNG

Persönlich sehr schön empfand ich übrigens die Begegnung mit Prof. Walther Hadding. Das ist der Vereinsrechtswissenschaftler schlechthin, Emeritus und ehemals Inhaber des Lehrstuhls u.a. für Bürgerliches Recht, Handels-und Gesellschaftsrecht sowie Wirtschaftsrecht an der Johannes Gutenberg Universität Mainz (Beitrag Wikipedia). Walther Hadding kannte meinen Vater Peter Schneider persönlich. Vater Schneider, selbst Rechtswissenschaftler an der Uni Mainz und deren letzter Rektor und erster, langjähriger Präsident (Beitrag Wikipedia). Petit Monde (kleine Welt), zumal Prof. Hadding der Doktorvater von Lars Leuschner ist.

FAZIT

Fazit: Ein gelungener Freitag in der einfach coolen Stadt Frankfurt am Main. Vereinsrechtstag? Ad Multos Annos!

FRAGEN ZUM VEREINSRECHT ODER SPORTRECHT?
Haben Sie Fragen nicht nur zum Vereinsrecht oder zum Sportrecht? Rufen Sie an und vereinbaren einen Termin unter + 49 721 9431140 (Zentrale) oder + 49 721 943114 15 (Frau Zwer, Sekretariat Dr. Schneider)!

Ihre Nachricht

Ihre Nachricht wurde gesendet. Vielen Dank!

Sie erreichen und auch telefonisch unter +49 721 / 943114-0.

Bitte beachten Sie folgendes: Durch die Zusendung einer E-Mail kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir ohne vorherige Vereinbarung keine Rechtsberatung per E-Mail erteilen können und keine fristgebundenen und Frist wahrenden Erklärungen entgegennehmen. Die Datenübertragung per Internet ist risikobehaftet. Dies sollten Sie insbesondere bei der Übersendung vertraulicher Informationen bedenken. Sollten wir eine E-Mail erhalten, gehen wir davon aus, dass wir zu deren Beantwortung per E-Mail berechtigt sind.