Sportrecht | 18.07.2014

Dr. Schneider & Partner Rechtsanwälte – Lexikon Sportrecht und Vereinsrecht – Teil 10

Fachsportverband: Entsprechend dem Ein-Platz-Prinzip gibt es für nahezu jede Sportart internationale und nationale Fachsportverbände. Internationale und Fachsportverbände müssen durch das Internationale Olympische Komitee (ioc) anerkennt werden, wenn sie an olympischen Spielen teilnehmen möchten. Ihre Aufgabe liegt insbesondere in der Verantwortung für die technische Ausgestaltung ihrer Sportarten.

Fair-Play-Gebot: Das staatliche Recht hat gegenüber dem Sportrecht Vorrang. Zwingendes staatliches Recht gilt selbstverständlich auch für Vereine und Verbände. Der Sport verfolgt jedoch besondere Sozialwerte. Oberster Grundsatz der Sportausübung ist das sogenannte Fairnessgebot „Fair-Play“. Eine Definition ist schwierig, auch wenn der Begriff jedem Sportler und jeder Sportlerin bekannt zu sein scheint.

Fehlentscheidung: Der Wettkampfsport lebt von Fehlentscheidungen. Das mag manch anderer anders sehen. Der Versuch zum Beispiel im Fußball, Fehlentscheidung durch den Einsatz technischer Mittel zu verhindern, ist abzulehnen. Genau wie nicht zu verhindern ist, dass der Stürmer den Ball aus einem Meter über das Tor drischt, ist es zu verhindern, dass ein Schiedsrichter selbst klare Tore nicht erkennt oder umgekehrt. Wem das nicht passt und insbesondere das viele Geld, um das es geht, in den Vordergrund stellt, der soll halt etwas Gescheites lernen. Basta.

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