Sportrecht | 12.06.2015

Dr. Schneider & Partner Rechtsanwälte – Lexikon Sportrecht und Vereinsrecht – Teil 15

Internationale Sportverbände:

Fast alle Sportarten sind in internationalen Fachsportverbänden repräsentiert (87, wovon 35 olympisch sind). Aushängeschilder aufgrund ihrer Größe mit über 200 nationalen Verbänden sind die FIFA  (Fußball), die FIBA (Basketball) und die IAAF (Leichtathletik). Es gilt das sog. „Ein-Platz-Prinzip“, das  heißt, dass es mit Ausnahme im Berufsboxen und im Schach jeweils pro Sportart nur einen Fachverband gibt. Die Spitze der Verbandshierarchie nehmen die Weltsportfachverbände ein, deren ordentliche Mitglieder  die kontinentalen und nationalen Fachverbände der betreffenden Sportart sind. Die Mitglieder sind jeweils an die Satzungen und Ordnungen des höheren Verbandes gebunden, und in der Regel verpflichtet, diese Verpflichtung wiederum an ihre Mitglieder weiter aufzuerlegen.

IOC:

Das Internationale Olympische Komitee (IOC) gründete sich 1894 in Paris gegründet und organisiert alle zwei Jahre abwechselnd die Sommer- und Winterspiele in Zusammenarbeit mit dem Nationalen Olympischen Komitee des Gastgeberlandes und dem Organisationskomitee (OCOG) der ausrichtenden Stadt. Zusammengesetzt ist es aus bis zu 115 Mitgliedern, welche als Botschafter in ihren jeweiligen Heimatländern aktiv sind. Es beansprucht die Eigentümerschaft „exclusive property“ an den Olympischen Spielen und folglich auch an allen damit zusammenhängenden Rechten. Das IOC ist zwar nach schweizerischem Recht als Verein registriert, jedoch entspricht es aufgrund der Kommerzialisierung eher einem multinationalen Wirtschaftsunternehmen. Präsident ist seit 2013 der Deutsche Wirtschaftsanwalt Dr. Thomas Bach.

Bei Fragen im Sportrecht oder im Vereinsrecht wenden Sie sich an Rechtsanwalt Dr. Markus H. Schneider unter + 49 721 943 114 15 (Sekretariat Frau Zwer) oder über unser Kontaktformular. Hier geht es zum Profil von Dr. Schneider.

Ihre Nachricht

Ihre Nachricht wurde gesendet. Vielen Dank!

Sie erreichen und auch telefonisch unter +49 721 / 943114-0.

Bitte beachten Sie folgendes: Durch die Zusendung einer E-Mail kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir ohne vorherige Vereinbarung keine Rechtsberatung per E-Mail erteilen können und keine fristgebundenen und Frist wahrenden Erklärungen entgegennehmen. Die Datenübertragung per Internet ist risikobehaftet. Dies sollten Sie insbesondere bei der Übersendung vertraulicher Informationen bedenken. Sollten wir eine E-Mail erhalten, gehen wir davon aus, dass wir zu deren Beantwortung per E-Mail berechtigt sind.