Sportrecht | 01.10.2013

Claudia Pechstein – Athleten-Erklärung zu Schiedsklauseln – Haben Sportler Grundrechte?

Claudia Pechstein war/ist nicht  nur eine herausragende Athletin, sie kämpft mit großer Energie für ihre (Grund-) Rechte und nun auch für die ihrer Hochleistungssportlerkolleginnen und -kollegen. Mittlerweile haben 55 von ihnen eine Erklärung unterschrieben, die die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) als Explosiv bezeichnet.

Was steckt dahinter?

Die Nominierung für Wettkämpfe oder allgemein die Erteilung einer Startlizenz für Hochleistungssportler hängt von der Unterzeichnung einer Schiedsklausel ab. Diese schließt u.a. den Zugang zu staatlichen Gerichten (weitestgehend, nicht völlig uneingeschränkt!) aus. Die Sportler sind dann bei einem Streit mit ihrem Sportverband gezwungen, zunächst vor ein verbandsinternes Sportgericht und abschließend vor das Internationale Sportschiedsgericht CAS (Court of Arbitration for Sport) oder (auf Französisch) TAS (Tribunal Arbitral du Sport) nach Lausanne in der Schweiz zu ziehen.

Grundsätzlich werden derartige Schiedsgerichte als vorteilhaft für alle Beteiligte angesehen: Schneller, sachnäher, weil sportafine Juristen etc. Allerdings hat die Vereinbarung der Schiedsklausel für Sportler in einem Streitfall – etwa bei Dopingstreitigkeiten – eine fatale Konsequenz: Es gilt nämlich nach den vom CAS angewendeten Grundsätzen die sog. „Strict Liability“. D. h., der Sportler muss beweisen, dass eine verbotene Dopingsubstanz nicht schuldhaft in seinen Körper gelangt ist. Dieser Beweis ist in manchen Fällen nahezu unmöglich oder schwierig. Das musste gerade Claudia Pechstein feststellen. Bei einer Dopingprobe ist sie wegen „abnormaler Blutwerte“ positiv auf Blutdoping getestet worden. Letztlich ist die Athletin verurteilt worden. Eine Revision gegen die Entscheidung vor dem dafür zuständigen Schweizerischen Bundesgericht hatte nur im Eilverfahren Erfolg. Im Hauptsacheverfahren war die Athletin unterlegen. Leztlich konnte sie seinerzeit eben nicht beweisen, dass kein schuldhaftes Blutdoping bei ihr vorlag.

Mittlerweile ist bei Claudia Pechstein aber tatsächlich eine vererbte Blutanomalie anerkannt und sie kämpft weiter. Mit der Erklärung will sie in einem Prozess um  Schadenersatz belegen, dass sich die Athleten der Schiedsgerichtsbarkeit des Sports nicht freiwillig unterwerfen. Wo diese Frage in dem laufenden Prozess eine Rolle spielt, weiß ich nicht und möchte nicht spekulieren. In jedem Fall hat die Einschätzung von Claudia Pechstein einiges für sich.

Selbstverständlich unterschreiben Athleten die Schiedsvereinbarung sowie jeglich bindenden Athletenerklärung nicht freiwillig. Sie haben gegen die übermächtigen Sportverbände keine Chance. „Wenn Du nicht willst, nominiere ich eben eine andere.“ Die Sportverbände sind Monopolverbände. Juristisch ist der Streit zwischen Sportlern und Sportverbänden zivilrechtlicher Natur. In diesem Bereich haben die Grundrechte, die eigentlich Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat sind, durchaus Gewicht. Das wird von den Sportverbänden vielfach verkannt.

Schon 1997 war das übrigens Thema meiner Dissertation „Sport und Recht: Sportsponsoring von Hochleistungssportlern unter rechtshistorischen und verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten“. Ich bin letztlich schon seinerzeit zum Ergebnis gekommen, wonach im Zweifel den Grundrechten der Sportler, gegenüber denen des Sportverbandes (die haben nämlich auch welche, insbesondere Artikel 9 Grundgesetz), Vorrang gewährt werden muss!

Warum hat damals noch niemand auf mich gehört? Was ist aus meiner umfassenden und (wie ich ganz frech finde) sehr gut lesbaren, verständlichen Arbeit geworden? Amazon Bestseller Rang Nr. 4.533.009. Das sitzt.  Das im Lang Verlag erschienene Werk ist trotzdem wirklich lesenswert und noch heute und nicht nur bei Amazon erhältlich. In 33 Bibliotheken ist das Buch (weltweit) im Bestand. Der Verlag hat mir übrigens versichert, dass sich die Arbeit mit fast hundert verkauften Exemplaren überdurchschnittlich gut verkauft hat. Na ja …

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