Sportrecht | 22.08.2012

Der Transfer von Fußballprofis, Teil 2

Die Profivereine im deutschen Männer-Fußball stehen wieder im Saft.  Die 2. und 3. Liga haben den Spielbetrieb bereits aufgenommen. Das Aushängeschild „Bundesliga“ zieht am kommenden Wochenende nach. Die erste DFB-Pokal-Runde fand bereits am vergangenen Wochenende statt. Parallel geht das „Transfergeschäft“ weiter. Täglich informieren die einschlägigen Medien über neue Spielerwechsel. Das „Sommer-Transferfenster“ im deutschen Fußball wird am 31.08.2012, 24.00 Uhr, geschlossen (Blog: „Der Transfer von Fußballprofis“). Quasi bis zur letzten Sekunde ist es möglich, einen Transfer „abzuwickeln“. Aber Vorsicht! Die Uhr sollte man lesen können. Jedenfalls bei „innerdeutschen“ Transfers verlangt die Lizenzordnung für Spieler (LOS) der Deutschen Fußballliga (DFL) die Einreichung der notwendigen Unterlagen bis spätestens 18.00 Uhr des letzten Tages des „Transferfensters“ beim Ligaverband. Wechselwillige Spieler müssen zudem in der sogenannten „Transferliste“  auftgenommen sein. Letztere hat der Ligaverband zur Offenlegung von Vereinswechseln im Lizenzspielerbereich eingerichtet.  Die Transferliste wird vom Ligaverband täglich montags bis freitags veröffentlicht. Anträge zur Aufnahme sind täglich spätestens bis 12.00 Uhr schriftlich zu stellen. Die oben erwähnte LOS ist  wahrlich keine leichte Kost. Bis ein Transfer abgewickelt ist,  gilt es, eine Reihe sportbürokratischer und damit auch sportrechtlicher Hürden zu überwinden. Das mit dem „Uhr lesen können“ allein ist nicht ausreichend. Die Begleitung durch den erfahrenen Rechtsanwalt schadet nicht und gibt Rechtssicherheit. Bei den Summen, die im Fußball fließen, sollten die „Gebühren“ jedenfalls die leichteste Hürde darstellen.

Erfahren Sie hier mehr zu unserem Fachbereich „Sport und Verein“ und unserem Spezialisten Rechtsanwalt Dr. Markus H. Schneider!

Ihre Nachricht

Ihre Nachricht wurde gesendet. Vielen Dank!

Sie erreichen und auch telefonisch unter +49 721 / 943114-0.

Bitte beachten Sie folgendes: Durch die Zusendung einer E-Mail kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir ohne vorherige Vereinbarung keine Rechtsberatung per E-Mail erteilen können und keine fristgebundenen und Frist wahrenden Erklärungen entgegennehmen. Die Datenübertragung per Internet ist risikobehaftet. Dies sollten Sie insbesondere bei der Übersendung vertraulicher Informationen bedenken. Sollten wir eine E-Mail erhalten, gehen wir davon aus, dass wir zu deren Beantwortung per E-Mail berechtigt sind.