Sportrecht | 10.07.2012

Der Transfer von Fußballprofis

Der Transfer von Fußballprofis

Handys glühen. Die Spielerbörse brummt. Berater und Vermittler und Vereinsmanager haben Hochbetrieb. Die sog. Transferperiode läuft oder – wie man auch sagen kann – das sog. Transferfenster ist geöffnet. Keine Sorge, es droht kein Zug. Gemeint ist die Zeit, in der Spieler nach den Regularien der Fußballverbände den Verein wechseln dürfen.

Wer das sagt? Die FIFA, der Weltfußballverband, la Féderation Internationale de Football Association, mit Sitz in Zürich. Maß aller Dinge ist vermeintlich das „Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern“.  Dies gilt zunächst für den Transfer von Spielern unterschiedlicher Fußballverbände. Der Transfer innerhalb eines Verbandes wird zwar durch die Fußballverbände selbst geregelt.  Das internationale Reglement verlangt aber die Integration der wesentlichen FIFA-Bestimmungen im nationalen Verbandsreglement.

Die FIFA gibt zwei Transferfenster frei. Freilich drückt sich der Weltfußballverband gewählter aus und spricht nicht von „Transferfenster“, sondern von der „Registrierungsperiode“. Denn nur der „registrierte“ Fußballprofi ist spielberechtigt. Wann das Transferfenster öffnet und schließt, dürfen die Nationalverbände selbst regeln und es hängt letztlich davon ab, wann in den betreffenden Ländern die Saison läuft.

Grundsätzlich ist das längere Transferfenster zwischen zwei Spielzeiten geöffnet, das kürzere zwischen Hin- und Rückrunde einer Spielzeit. In Deutschland, wie in den meisten europäischen Ländern, laufen die besagten zwei Transferfenster vom 01.07. bis zum 31.08. und vom 01.01. bis zum 31.01. eines Jahres. In Russland allerdings, einem sehr lukrativen „Transferland“, wird das „Sommertransferfenster“ erst am 01.08. geöffnet. Will ein Spieler noch nach China wechseln (auch hier steigt die Attraktivität) muss er sich beeilen: Das Fenster ist nur noch zwei Tage geöffnet. Wer jetzt noch nach Singapur wechseln möchte, kommt indes zu spät. Das Fenster dort ist bereits seit 29.06. geschlossen.

Wechselwillige Spieler sollten in jedem Fall nicht nur wissen, wann die „Registrierungsperiode“ im jeweiligen Land läuft, in das sie wechseln wollen. Wichtiger noch ist der Kontakt zu einem Rechtskundigen im jeweiligen Arbeitsrecht des Landes in das sie wechseln möchten. Denn selbst die FIFA muss seit dem „Bosman-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs einräumen, dass „zwingendes nationales Recht“ Vorrang vor den FIFA-Regularien hat.

In Deutschland gilt deutsches Recht, deutsches Arbeitsrecht mitunter, man mag es kaum glauben. Verbindliche Auskünfte zum Arbeitsrecht in Deutschland kann daher nicht der Spielerberater Ihres Vertrauens, sondern nur ein Rechtsanwalt in Deutschland erteilen.  Der ist im Übrigen auch zur Verschwiegenheit verpflichtet. Zwei Aspekte, die leider die meisten noch verkennen und unterschätzen und die ich Ihnen gerne erläutere und Sie bei Ihrem Transfer rechtssicher begleite.

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