Sportrecht | 25.05.2012
KSC-Jahn Regensburg:“Ermittlungsgruppe Relegation“ sucht Täter
Heute wurde offiziell in den Medien verbreitet, was die Spatzen in Karlsruhe schon seit Tagen von den Dächern pfeifen:
Die Karlsruher Polizei hat eine Sonderkommission eingesetzt, um diejenigen zu ermitteln, die möglicherweise für Ausschreitungen nach dem Relegationsspiel KSC-Jahn Regensburg am 14.05.2012 verantwortlich sind (siehe ka-news vom 24.05.2012). Hierbei greift die Polizei zum einen auf Bilder aus ihren eigenen Überwachungskameras zurück. Zum anderen durchforstet sie „öffentlich zugängliche Quellen“- mit anderen Worten, sie guckt sich die Amateurvideos an, die Hinz und Kunz heutzutage munter ins internet stellen.
Für Tatverdächtige, geht es um sehr viel. Zum einen werden strafrechtliche Schritte folgen, wobei – je nach Tatvorwurf – mit hohen Strafen zu rechnen ist. Zum anderen wird der KSC sicherlich langjährige Stadionverbote prüfen. Und, was die wenigsten wissen: Es drohen Schadensersatzansprüche des KSC in Höhe von zehntausenden Euro!
Laut einer kaum bekannten und sehr umstrittenen Entscheidung des OLG Rostock haben Stadionbesucher nämlich angeblich die vertragliche Nebenpflicht, sich an die Stadionordnung und an die Gesetze zu halten. Verstoßen sie hiergegen und führt dies zu Strafen des DFB gegenüber dem Verein, soll der Verein vom „Pflichtverletzer“ im Einzelfall möglicherweise verlangen können, dass er die Verbandsstrafe ganz oder teilweise erstattet (so OLG Rostock Urteil vom 28.04.2006, Az. 3 U 106/05). Solche Verbandsstrafen erreichen bekanntlich schnell mehrere zehntausend oder hundertausend Euro. Sie können mithin im Handumdrehen zum Ruin eines Fußballfans führen, der sich über diese weitreichenden Folgen im „Eifer des Gefechts“ möglicherweise überhaupt keine Gedanken gemacht hat.
Spätestens jetzt sollten Täter und Tatverdächtige sich ernsthaft überlegen, wie sie mit den Geschehnissen nach dem Spiel umgehen. Wollen sie einwenden, hiermit nichts zu tun gehabt zu haben? Wollen sie die Strafe und Schadensersatzansprüche gering halten? Wollen Sie Verhandlungen mit dem KSC führen? Wichtige Fragen, die sie mit einem fachkundigen Anwalt klären sollten – egal, ob der Tatverdacht berechtigt ist oder nicht. So oder so, wäre es an der völlig falschen Stelle gespart, die komplexen Verfahren ohne Rechtsanwalt „durchzuziehen“.