Sportrecht | 22.02.2014

Sportrecht Vereinsrecht Karlsruhe – schneideranwälte – Kommentar Winter Olympiade 2014 Sotschi

Noch laufen die olympischen Winterspiele anderthalb Tage lang. Für Sportler bestimmt, für mich und andere Zuschauer gewiss ein großes Vergnügen. Tolle Leistungen, tolle Bilder, spannende und hochprofessionelle Berichterstattung im Fernsehen. Was wollen wir mehr?

Ach, man könnte das Ganze doch ein wenig schlecht reden. Kein Problem.

Hier ein paar Schlagzeilen der Samstagspresse: „Fassungslosigkeit im deutschen Lager – Evi Sachenbacher-Stehle gedopt„. „Medaillenziel in Deutschland nicht erreicht – Ein Debakel“ und „Schlimmer geht es nimmer„. „Methylhexamanin heißt das Gift„.

 Spinnen die?

Das waren spannende, großartige Spiele. Man konnte fantastische Sportlerinnen und Sportler bewundern, Dramatik, Freude. Alles, was das Herz begehrt. Medaillen sind das Salz in der Suppe. Klar freut einen der Blick auf den Medaillenspiegel, wenn die eigene Nation ganz vorne steht. Das ist aber nicht alles. In der Schweiz werden auch die sog. „Diplome“ lobend erwähnt. Noch nie gehört?  Die besten acht Sportlerinnen und Sportler eines olympischen Wettkampfes erhalten ein sog. Diplom. Und davon abgesehen: Sollten wir nicht vor allen Sportlern, die an einer Olympiade teilnehmen, Respekt haben? Und wem es nicht gefällt, der kann doch wegschalten.

Aus sportrechtlicher Sicht haben diese Spiele bislang wenig gebracht. Dopingfälle erschüttern gerade nicht mehr. Warten wir ab. Es ist ja noch ein Tag.

Um nicht falsch verstanden zu werden: Kritik an oder Diskussion um eine derartige Großveranstaltung kommt immer auf und ist normal, ja ist wichtig. Das darf aber den Sport nicht in den Hintergrund geraten lassen und da ist der olympischen Bewegung unter Dr. Thomas Bach, der eine gute Funktionärsfigur abgibt, voll und ganz zuzustimmen. Manchem mag das nicht ganz einleuchtend sein, macht aber nichts, nicht jeder kann mit dem Herzen eines Sportlers „denken“.

Haben Sie Fragen zum Sportrecht oder zum Vereinsrecht? Haben Sie ein juristisches Problem im Sportrecht oder im Vereinsrecht? Rufen Sie einfach an. Wir lieben das Sportrecht und das Vereinsrecht und „denken“ mit den Herzen von Sportlern und Sportlerinnen. Rechtsanwalt Dr. Markus H. Schneider ist Ihr Ansprechpartner unter

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