Sportrecht | 24.03.2014

Zürich – Karlsruhe: Erfolgreiche Kooperation schneideranwälte – Bachmann Baumberger Rechtsanwälte

Zürich – Karlsruhe: Seit dem Start der schneideranwälte im Sommer 2011 besteht die Kooperation mit der ebenfalls noch jungen Kanzlei eines der renommiertesten Schweizer Sport- und Medienanwälte Dr. Adrian Bachmann und seinem Kollegen Thomas Baumberger, beide aus Zürich.

Wörtlich heißt es auf der Homepage des Nahe des Seeufers im Quartier Enge gelegenen Büros (www.bbra.ch):

„Bachmann Baumberger Rechtsanwälte bieten ihrer Klientschaft effiziente und umfassende Betreuung in einem schlanken, persönlichen und exklusiven Rahmen. Wir sind es, sportlich gesprochen, gewohnt, für unsere Klienten einen Rückstand aufzuholen, Vorteile zu verschaffen, einen Vorsprung zu verwalten und sich bietende Chancen resolut zu nutzen, um das gewünschte Resultat unter Dach und Fach zu bringen. „

Das Anwaltsbüro Bachmann Baumberger Rechtsanwälte ging 2009 als Neugründung aus einer 50-jährigen Zürcher Wirtschaftskanzlei hervor. In kürzester Zeit hat sich die Kanzlei einen hervorragenden Ruf geschaffen und vertritt z.B. die Schweiz im Netzwerk der International Reputation Protection.

Rechtsanwalt Dr. Schneider ist als Schweizer – eine Seltenheit – in Deutschland im deutschen Recht ausgebildet. Als Zürcher hat er beste Kontakte im geschäftlichen und gesellschaftlichen Umfeld seiner Vaterstadt Zürich. Die Verbindung von Dr. Schneider und Dr. Bachmann ging aus gemeinsamen sportrechtlichen Interessen bzw. Aktivitäten hervor und währt seit Jahren. Neben der freundschaftlichen Verbundenheit arbeiten die schneideranwälte nota bene ausserordentlich erfolgreich in verschiedensten Bereichen des Europäisch-Deutsch-Schweizerischen Rechtsraumes mit den Zürcher Kollegen zusammen. Beide Büros haben den gleichen Anspruch an hochwertige juristische Leistungen für hochwertige und anspruchsvolle Mandanten.

Das gemeinsame Tätigkeitsspektrum  umfasst sämtliche Bereiche des Wirtschaftsrechts, inclusive aller Facetten des Bankrechtes, des Sportrechts aber auch des Erbrechtes und des Familienrechtes. Profitieren Sie von dieser Kompetenz  der schneideranwälte und unserem exklusiven Netzwerk nach Zürich und in die ganze Schweiz. Rufen Sie uns an unter + 49 721 943 114 0! Rechtsanwalt Dr. Markus H. Schneider und seine Partner helfen Ihnen gerne!

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