Wirtschaftsrecht | 19.03.2013

Bundesregierung will mehr Transparenz im Inkasso-Wesen

Bundesregierung beschließt Maßnahmenpaket gegen unseriöse Geschäftspraktiken  

Die Bundesregierung unternimmt einen großen Schritt, um Kleingewerbetreibende und Verbraucherinnen und Verbraucher in ihren Rechten zu stärken. Beim wichtigen Inkasso-Wesen soll ein Gesetz, das als Regierungsentwurf (Reg.-E) vorliegt, für mehr Transparenz sorgen. Jetzt ist Schluss mit nebulösen Forderungsschreiben, heißt es auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz (BmJ). Künftig, so in der Mitteilung, muss aus der Rechnung klar hervorgehen, für wen ein Inkassounternehmen arbeitet, warum es einen bestimmten Betrag einfordert und wie sich die Inkassokosten berechnen. Aufsichtsbehörden können vor dem Widerruf der Registrierung schärfere Sanktionen gegen in- und ausländische Inkassodienstleister aussprechen. Das schützt nicht nur den Verbraucher, sondern stärkt auch die in der großen Mehrheit seriös arbeitenden Inkassounternehmen. 

Der Beitrag des Bundesministeriums der Justiz und der Link zum Reg-E ist finden Sie hier.

In der Tat ist es wichtig, den allseits bekannten, unseriösen Praktiken vieler Unternehmen, gesetzlich an den Karren zu fahren. Und tatsächlich gibt es viel mehr seriöse Inkassounternehmen. Gleichwohl möchten wir uns auch von diesen seriösen Unternehmen abgrenzen. Was ist der Unterschied zwischen einem Inkassounternehmen und einer Anwaltskanzlei?

Vieles, wenn nicht gar alles, spricht für die Beauftragung einer Anwaltskanzlei …

Ohnehin sind Sie bei Fragen zu Inkasso, Forderungsbeitreibung und unseriöser Praktiken bei uns an der richtigen Stelle.

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