Sportrecht | 11.07.2012

Wirte und Gäste aufgepasst: Vorsicht bei Nässe!

Es gibt wieder neues aus dem juristischen Kuriostätenkabinett: Die „vor sich selbst warnende Gefahrenquelle„! Diesen Begriff hat das OLG Koblenz vor kurzem „erfunden“ (OLG Koblenz 31.5.2012, 8 U 1030/11). Dies klingt komisch, hat aber einen ernsten Hintergrund – besonders für Gastwirte und Gäste.

Anlässlich einer „Public-Viewing“-Veranstaltung bei der WM 2010 hatte sich ein Gast verletzt. Er – genauer: Sie – war auf einer nassen Stufe des Gaststättengeländes ausgerutscht. Das LG und das OLG Koblenz haben die Schadensersatz- und Schmerzensgeldklage der Verletzten gleichwohl abgewiesen. Argument: Die Treppe sei zwar nass gewesen. Es habe sich aber um die vorletzte Stufe vor dem Rhein gehandelt. Hier hätten bereits die Wellen geplätschert. Die Gefahr habe mithin

„vor sich selbst gewarnt“.

Was etwas flappsig klingt ist juristisch erklärbar:

Wer sich Gäste einlädt  oder – wie der Jurist sagt – „einen Verkehr eröffnet“, der muss seine Gäste zwar vor Gefahren absichern. Diese Pflicht heiß unter Juristen Verkehrssicherungspflicht. Dieser Begriff ist für Laien leicht missverständlich. Die Sicherungspflicht bezieht sich nämlich nicht nur auf den Straßenverkehr. Sie trifft jeden, der eine Gefahrenlage schafft, sei es durch die Eröffnung einer Anlage, eines Ladens oder eines Restaurants.

Das Leben ist aber – naturgemäß – voller Risiken. Deshalb muss der Verkehrsicherungspflichtige nicht gegen alle erdenklichen Risiken absichern. Es genügen diejenigen Sicherungsmaßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden zu bewahren. Bei der vorletzten Treppenstufe vor dem Rhein – so das OLG Koblenz – sei es aufgrund des Wasserplätscherns aber für jedermann erkennbar, dass dort Rutschgefahr bestehe. Hier müsse nicht noch extra vor Nässe gewarnt werden.

Dem ist nichts hinzuzufügen – außer vielleicht: Augen auf bei Nässe! Und vielleicht noch: Wie bei fast jedem Schaden hängt die Haftung vom Einzelfall ab…

Votre Message

Votre message a bien été envoyé. Merci beaucoup !

Vous pouvez nous joindre par téléphone au +49 721 / 943114-0 .

Nous attirons votre attention sur le fait que l’envoi d’un courriel ne constitue pas un engagement de mandat. Nous ne pouvons assurer des consultations en ligne par courriel sans avoir conclu un accord préalable avec vous. De même, nous ne pouvons prendre en considération des déclarations en ligne qui sont soumises à délai ou visant à respecter un délai et vous remercions de votre compréhension. La transmission de données par internet est soumise à risques. Veuillez particulièrement en tenir compte s-v-p lors de l’envoi en ligne d’informations confidentielles. Si vous nous adressez un courriel, nous considérons que nous sommes en droit d’y répondre également par courriel.