Familienrecht | 25.09.2022
Familienrecht
Das Familienrecht ist zwar Teil des Zivilrechts, unterliegt aber in weiten Teilen Regelungen, die sich anderswo im Zivilrecht nicht finden. Nicht umsonst hat das Familienrecht deshalb auch seine eigene Abteilung bei den Amtsgerichten, die Familiengerichte. Es ist eine Rechtsmaterie für ausgewiesene Spezialisten und deshalb wurde schon 1997 der Fachanwalt für Familienrecht als einer der ersten eingeführt.
Im Familienrecht sind aber mehr noch als in anderen Rechtsgebieten neben dem Fachwissen anwaltliche Soft Skills in der Betreuung des Mandats erforderlich. Denn es geht eigentlich immer um Gefühle und meist sind es keine positiven. Im Mittelpunkt der Tätigkeit des Fachanwalts für Familienrecht steht nämlich die im Sinne von § 1565 Absatz 1 BGB gescheiterte Ehe. Die Folgen des Scheiterns sind die Trennung der Ehepartner und die sich daran meist anschließende Scheidung. Dann sind einige rein wirtschaftliche Angelegenheiten wie wechselseitige Unterhaltspflichten während der Trennungsphase und nach der Scheidung oder die Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens zu regeln. Sind aber aus der Ehe gemeinsame Kinder hervorgegangen, ist an erster Stelle an deren Wohlergehen zu denken. Dann sind Entscheidungen über das Sorgerecht und Unterhaltspflichten - gegebenenfalls durch das Familiengericht - zu treffen.
Die wirtschaftlichen Folgen des Scheiterns der Ehe lassen sich in Teilen auch schon zu Beginn oder während der intakten Ehe regeln. Die Ehepartner können nämlich für diesen Fall einen Ehevertrag schließen. Dessen Mittelpunkt ist meist die Regelung des Güterstands, also die Aufteilung des Vermögens nach Auflösung der Ehe und der Ausgleich von Rentenansprüchen sowie Regelungen zum nachehelichen Unterhalt.
Neben den Fragen, die mit der Scheidung der Ehe im Zusammenhang stehen, hat auch das Kindschaftsrecht im Familienrecht eine große praktische Bedeutung: Dort geht es um Abstammung - Stichwort Vaterschaftsfeststellung -, die wechselseitigen Unterhlatspflichten - Stichwort Elternunterhalt - und um Fragen der Adoption.