Dies & Das | 02.05.2012

„Kartenverkaufsverbot“ oder „Extrakarten“ für Gästefans bei Risikospielen?

Zwei entgegengesetzte Ideen, um Ausschreitungen bei Fußballspielen zu verhindern

Am 32. Spieltag der 2. Liga gab es ein Novum: Erstmals hat eine deutsche Polizeibehörde einem Fußballverein verboten, Karten an Gästefans zu verkaufen. Dem FC St. Pauli wurde es vom Ordnungsamt Hamburg unter Zwangsgeldandrohung untersagt, Karten an Fans des FC Hansa Rostock abzugeben. Der FC St. Pauli reagierte prompt. Er legte Widerspruch gegen die Ordnungsverfügung ein. Zugleich beantragte er bei Gericht im Eilverfahren, die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs wiederherzustellen. Das Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Hamburg und das Beschwerdeverfahren vor dem Hanseatischen Oberverwaltungsgericht blieben allerdings erfolglos. Dort fand, wie beim einstweiligen Rechtsschutz üblich, nur eine sog. „kursorische Prüfung“ der Sach- und Rechtslage statt. Vereinfacht gesagt, wurden die Argumente des FC St. Pauli und des Ordnungsamts, die in der Kürze der Zeit zusammengetragen werden konnten, gegeneinander abgewogen. Beide Gerichte konnten es im Rahmen der „kursorischen Prüfung“ nicht ausschließen, dass es zu erheblichen Ausschreitungen kommen würde, wenn auch Gästefans das Spiel besuchen dürfen. Sie konnten es ebenfalls nicht ausschließen, dass Ausschreitungen nur durch ein vollständiges Gästefanverbot und nicht auch durch andere polizeiliche Maßnahmen verhindert werden können. Im Rahmen des Eilverfahrens gaben die Gerichte daher dem Interesse an der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung den Vorzug vor dem Interesse des FC St. Pauli am freien Verkauf seiner Eintrittskarten. Man darf gespannt sein, ob die Gerichte zum gleichen Ergebnis kommen, wenn der FC St. Pauli auch das sogenannte Hauptsacheverfahren durchführt, in dem eine vollständige Prüfung aller Tatsachen stattzufinden und nicht – wie im Eilverfahren – nur eine Art Grobprüfung.

Vor wenigen Tagen verwunderten die Polizei und der Karlsruher Sportclub (KSC) die Öffentlichkeit nun mit ihrer Sicherheitspolitik für den letzten Zweitligaspieltag. Hier empfängt der KSC in einer Art „Endspiel“ in seinem, 29.000 Zuschauer fassenden Wildparkstadion, die SG Eintracht Frankfurt. Die Anhänger beider Vereine stehen sich traditionell rivalisierend gegenüber. Für den KSC geht es in diesem Spiel um den Klassenerhalt. Die SGE steht bereits als Aufsteiger fest und möchte gerne noch „Zweitligameister“ werden. Deshalb erwarten Polizei und KSC ca. 10.000 Fans der SGE in Karlsruhe, obwohl der KSC dem Gastverein üblicherweise nur ca. 2.500 Eintrittskarten zur Verfügung stellt. Der KSC und die Polizei rechnen auch bei diesem Spiel mit erheblichen Ausschreitungen, wenn es zu einem Aufeinandertreffen der rivalisierenden Fangruppen kommt. Sie sehen außerdem ein Sicherheitsrisiko, wenn 7.500 Gästefans ohne Karten vor den Stadiontoren blieben. Bei dieser Konstellation hätte es kaum verwundert, wenn die Polizeibehörde Karlsruhe auf das „St.-Pauli-Modell“ zurückgegriffen und dem KSC kurzerhand jeglichen Verkauf von Eintrittskarten an Gästefans und letzteren die Anreise ohne Eintrittskarte untersagt hätte. Stattdessen hat der KSC in Absprache mit der Polizei beschlossen, das Gästekontingent sogar auf 5.000 zu erhöhen. Hierdurch hofft man, die Anzahl kartenloser SGE- Fans vor dem Stadion zu verringern und eine Durchmischung beider Fanlager im Stadion zu vermeiden. Ob dieses wagemutige Konzept aufgehen wird, erscheint allerdings zweifelhaft. Der ungewohnt großzügige Umgang mit Gästekarten könnte noch mehr Gästefans anziehen und das Problem eher vergrößern, als verkleinern. Selbst nach der offiziellen Berechnung blieben zudem jedenfalls 5.000 Gästefans vor dem Stadion. Man darf sich überraschen lassen, wie die Polizei mit 5.000 SGE- Fans hinter sich und 5.000 Gästefans vor sich umgehen will, wenn alle ins Stadion wollen.

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