Allgemeines Zivilrecht | 18.07.2022

Zivilrecht Karlsruhe – Dr. Schneider & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft mbB

Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung – Schadensersatz und Gewährleistung – Prozessführung:

 

 

Sprechen Sie uns an – wir wissen Rat!

Zivilrecht Karlsruhe - Vertragsrecht, Reiserecht, Schadensersatzrecht und Wirtschaftsrecht

schneideranwälte beraten Sie von Anfang an fundiert und helfen Ihnen dadurch, Fehler und ungewollte Entwicklungen zu vermeiden. Außerdem setzen wir Ihre Rechte und Ansprüche gerichtlich durch, soweit dies von Nöten ist - schnell und professionell:

Wenn Sie einen Anwalt für Zivilrecht Karlsruhe suchen, sind Sie bei uns also bestens aufgehoben!

Zivilrecht Karlsruhe
Zivilrecht Karlsruhe - Dr. Schneider & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft mbB

v.l.n.r.: RA Joachim Muth, RA Hans Kögler, RA Dr. iur. Markus H. Schneider, RA Ralf Schulze Steinen, RA Lukas Kielmann

Auch betriebs- und volkswirtschaftliche Zusammenhänge durchschauen wir mit Leichtigkeit.

Als Unternehmensjurist (LL.B.), ausgebildet an einer der renommiertesten Fakultäten des Landes, verfügt u.a. Rechtsanwalt Lukas Kielmann über das nötige "know-how".

Insbesondere Unternehmen und Firmen können hiervon außerordentlich profitieren!

Zivilrecht Karlsruhe - Wie wir Ihnen helfen können

Das Zivilrecht stellt eines der drei großen Rechtsgebiete in Deutschland dar und regelt in erster Linie die Rechtsbeziehungen zwischen Bürgern, zwischen Firmen und Bürgern (sog. B2C) sowie zwischen Firmen untereinander (sog. B2B).

Es spielt also offensichtlich eine große Rolle im (Rechts-) Leben.

Gesetzliche Regelungen finden sich insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), beispielsweise zum

  • Kaufrecht
  • Reiserecht
  • Schadensersatzrecht

Darüber hinaus gelten für Kaufleute, Firmen und Unternehmen insbesondere die gesetzlichen Regelungen des Handelsgesetzbuchs (HGB).

Schließlich spielen die vertraglichen Regelungen der Parteien im jeweiligen Einzelfall eine entscheidende Rolle.

Denn im Zivilrecht Karlsruhe bzw. im Vertragsrecht gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit, d.h.:

Sowohl bei der Wahl des Vertragspartners, als auch bei der Ausgestaltung der vertraglichen Beziehungen besteht grundsätzlich weitestgehende Freiheit - sog. Abschluss- und Inhaltsfreiheit.

Wer beim Vertragsinhalt bzw. der Vertragsgestaltung allerdings Fehler macht, büßt das in der Regel bis zum Vertragsende.

Das gilt es unbedingt zu vermeiden, denn eine nachteilige oder lückenhafte vertragliche Regelung kann insbesondere nicht einseitig geändert bzw. gefüllt werden.

Frühzeitige Rechtsberatung zahlt sich also aus! Sprechen Sie uns an!

Aber auch außerhalb vertraglicher Beziehungen geht es ohne professionelle Unterstützung im Zivilrecht Karlsruhe nicht mehr.

Wurden bspw. Sie oder Ihr Eigentum verletzt, bekommen Sie es auf der Gegenseite regelmäßig mit einer Versicherung zu tun.

Ohne Verhandlung auf gleicher Augenhöhe drohen Ihnen schnell Nachteile und Verluste.

Wir verhandeln für Sie auf Augenhöhe und setzen Ihre Ansprüche durch - außergerichtlich und gerichtlich! Sprechen Sie uns jetzt an unter:

0721 - 9431140 oder office@schneideranwaelte.de

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