Sportrecht | 26.03.2013

BGH: Drittortschlägerei ist strafbar – Schluss mit lustig auf dem Acker?

Drittortschlägerei

Unter jungen Männern gibt es seit ein paar Jahren eine eigenwillige Freizeitbeschäftigung: Gleichgroße Gruppen – meist aus dem Fußball- und  Türsteher- Millieu –  treffen sich fernab der Öffentlichkeit irgendwo im Grünen. Dort prügeln sie sich nach vorher festgelegten Regeln und mit selbst bestimmten Schiedsrichtern. Das ganze nennt sich in der Szenesprache „Ackermatch“ und im Behördensprech „Drittortschlägerei„.

Bisher war unter Juristen umstritten, ob solche Schlägereien strafbar sind oder nicht. Grund hierfür ist § 228 StGB. Demnach ist eine Körperverletzung nicht strafbar, wenn der Verletzte hierin eingewilligt hat. Etwas anderes gilt nur dann, wenn – so der Gesetzestext – „die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt„. Die Strafbarkeit eines Ackermatches hängt also von der Wertungsfrage ab, ob man in einer verabredeten Auseinandersetzung zweier Gruppen auf der grünen Wiese einen Sittenverstoß sieht. Nein sagen die einen. Wenn Unbeteiligte nicht zu Schaden kommen, gehe es um eine Art „Mannschaftskickboxen“, das man zwar nicht gut finden muss. Es sei allerdings genauso zu behandeln wie Boxkämpfe oder Schlägermensuren von Verbindungsstudenten und damit straffrei. Ja sagen die anderen. Es könne von der Rechtsordnung nicht hingenommen werden, dass Gruppen sich mit einander prügeln.

Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 20.02.2013

Der Bundesgerichtshofhat die Diskussion jetzt beendet. Er hält Drittortschlägereien für strafbar. Die wechselseitige Einwilligung der Beteiligten sei sittenwidrig. Grund hierfür sei das – laut BGH – erhöhte Risiko schwerer Verletzungen, die Gruppenauseinandersetzungen mit sich brächten (Beschluss vom 20. Februar 2013 – 1 StR 585/12). Man kann diese Entscheidung des BGH begrüßen oder ablehnen. Klar ist jetzt allerdings, wo die Reise lang geht: Ab sofort werden die Strafverfolgungs- und Ordnungsbehörden „Acker-Truppen“ noch schärfer verfolgen, als bisher. Und Gerichte werden die selbsternannten „Sportler“ zukünftig verurteilen, wenn ihnen eine Tatbeteiligung nachweisbar ist.

Ob dies tatsächlich dazu führen wird, dass zukünftig keine „Matches“ mehr ausgetragen werden, ist eine andere Frage…

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