Vereinsrecht | 28.04.2012

Vereinsmitglied Pflichten

Die Mitgliedschaft in einem Verein gibt Rechte, aber – und das ist manchem Vereinsmitglied nicht immer bewusst – auch Plichten. Dies darf nicht unterschätzt werden.

Zu den wichtigsten Pflichten gehört z. B. die Beitragszahlung. Voraussetzung ist, dass sich in der Satzung des Vereins eine entsprechende Regelung findet, wie sich aus § 58 Nr. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ergibt. Das ist noch allgemein bekannt. Weniger bekannt – aber in der Praxis sehr bedeutsam – ist die sogenannte Treueverpflichtung ggü. dem Verein. Darunter versteht man die – gleichsam als Loyalitätspflicht bezeichnete – Pflicht zur aktiven Förderung des Vereinszweckes. Das Mitglied hat dabei auch alles zu unterlassen, was dem Vereinszweck schadet. Als Verletzung der Loyalitäts- oder Treupflicht kann z.B. die detaillierte Veröffentlichung von vereinsinternen Streitigkeiten in einem Amtsblatt gesehen werden. Hier muss im Einzelfall abgewogen werden, ob das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung Vorzug erhält.

Im Einzelfall sollten Sie mit der Veröffentlichung von „internen“ Sachverhalten des Vereins eher zurückhaltend sein. Die pauschale Behauptung des Vereins, das Vereinsmitglied habe gegen seine Treuepflicht verstoßen, genügt indes nicht, einen Vereinsausschluss oder eine sonstige Vereinsstrafe zu begründen. Hier machen es sich Vereine immer wieder zu leicht.

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