Sportrecht | 13.04.2013

Bruno Banani – Kurioses aus dem Sportrecht – Winterolympiade 2014 in Sotschi mit Rennrodler aus Südseeparadis?

Ein Tongolese namens Bruno Banani trainiert für die kommende Winterolympiade 2014 in Sotschi  gemeinsam mit deutschen Rennrodlern

Causa Bruno Banani? Die renommierte Fachzeitschrift Sport- und Recht (SpuRt) berichtet im Editorial ihrer jüngsten Ausgabe (Heft 2 März/April 2013) von einem möglichen Konflikt für das Internationale Olympische Komitee (IOC) anlässlich der kommenden Winterspiele 2014 in Sotschi. Kurioses aus dem Sportrecht.  Ein Athlet aus dem Südseeparadies Tongo bereitet sich fleißig für die kommende Winterolympiade 2014 in Sotschi vor. So weit, so gut. „Exoten“ sind bei olympischen Spielen seit jeher beliebt. Beispiele, die den olympischen Grundwert „Dabeisein ist alles“ belegen, gibt es zahlreich (vgl http://www.welt.de/sport/olympia/article108426826/Fuer-diese-Sportler-ist-Dabeisein-wirklich-alles.html).

Herrenunterwäsche in der Rodelbahn als Werbestrategie

Die Geschichte von Bruno Banani scheint in der Tat kurios. Manch Mann mag die Marke „Bruno Banani“ kennen, unter der wohl hauptsächlich Herrenunterwäsche vertrieben wird. Offenbar haben nun die Verantwortlichen hinter dieser Marke eine besondere Werbestrategie entwickelt. Wie auch immer haben sie einen Sportler aus der Südsee dazu veranlasst, sich – offenbar auf legalem Wege –  umtaufen zu lassen und den Namen … nun raten Sie … richtig, Bruno Banani anzunehmen. Unter diesem Namen nun trainiert er also in einer Sportart, die kaum Konkurrenz im eigenen Land befürchten lässt. Die Startberechtigung für Olympia erhält Bruno Banani daher relativ einfach. Immerhin trainiert er angeblich gemeinsam mit den Athleten des Bob- und Schlittenverbandes für Deutschland. Die sportlichen Minimalanforderungen wird er erfüllen.

Darf Bruno Banani bei Olympia starten?

Und jetzt? Regel 2 Ziffer 10 Olympischen Charta verpflichtet das IOC, gegen jeden kommerziellen Missbrauch des Sports bei Olympia vorzugehen. Ob – wie von der SpuRt vermutet – das IOC einen Start von Bruno Banani nicht wird verhindern können, bleibt abzuwarten. Das kann man auch anders sehen. Wie heißt es so treffend: „Zwei Juristen, drei Meinungen“. Allerdings muss es zuerst einmal zu einer Causa Bruno Banani kommen. Inwieweit Regel 2 Ziffer 10 der Olympischen Charta ohnehin ernst zu nehmen ist, steht auf einem anderen Blatt. Schließlich mag manch Betrachter Olympia mittlerweile ohnehin als Synonym für den kommerziellen Missbrauch des Sportes sehen.

Haben Sie Fragen zum Sportrecht und Vereinsrecht? Wenden Sie sich an unseren Partner Dr. Markus H. Schneider …

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