Sportrecht | 18.06.2014

FIFA – Die Causa Franz Beckenbauer

Für Fußballfreunde und -freundinnen ist diese WM in Brasilien bislang schlichtweg ein Genuß. Hervorragende Spiele, viele Tore, gute Bilder, blendende Stimmung.

Was fällt dem Sportjuristen auf?

DIE CAUSA FRANZ BECKENBAUER

Da wäre vor allem die Causa Franz Beckenbauer. Ungeheuerlich, wie da mit dem Kaiser umgegangen wird. 90 Tage provisorische Sperre. Was soll denn dieser Blödsinn? Das ist doch ein abgekartetes Spiel. Oder steckt – ganz nach Machiavelli – Kalkül dahinter. Die Deutschen drohen im Blatter-Reich, übermütig zu werden. Da mag – um es euphemistisch auszudrücken –  ein kleiner Dämpfer doch ganz heilsam wirken.

Tatsächlich kennen wir die Akte nicht. Das ist keine Anwalts-Ausrede, sondern ganz erheblich, will man (sich) ein Urteil bilden. Also ohne Akte: Die sog. FIFA-Ethik-Kommission – sie gibt es seit einigen und gilt als „dritte unabhängige Rechtsinstanz“ in der FIFA – soll (!) die absolute Seriosität des Weltfußballverbandes dokumentieren und wahren. Ihr Selbstverständnis ergibt sich aus dem Vorwort des eigens geschaffenen „Ethik-Reglementes“:

„Die FIFA trifft eine besondere Verantwortung, die Integrität und das Ansehen des Fussballs weltweit zu wahren. Die FIFA ist unablässig bestrebt, den Ruf des Fussballs und insbesondere der FIFA vor illegalen, unmoralischen oder unethischen Machenschaften und Praktiken zu schützen. Das folgende Reglement widerspiegelt die Prinzipien des FIFA-Verhaltenskodex, der die wichtigsten Grundsätze für das Verhalten und den Umgang innerhalb der FIFA und mit externen Parteien definiert. Diesem Reglement unterstellte Personen haben mit ihrem Verhalten den Zweck und die Zielsetzung der FIFA, der Konföderationen, Verbände, Ligen und Klubs in jeder Hinsicht zu unterstützen und alles zu unterlassen, was diesem Zweck und dieser Zielsetzung abträglich ist. Sie respektieren die Tragweite ihrer Treuepflicht gegenüber der FIFA, den Konföderationen, Verbänden, Ligen und Klubs und vertreten diese und verhalten sich gegenüber diesen ehrlich, aufrichtig, respektvoll und integer. Sie setzen sich bei ihrer Tätigkeit in jeder Hinsicht für Fairness ein und übernehmen soziale und ökologische Verantwortung.“

Hiraus ergibt sich prinzipiell schon der Vorwurf gegen den Kaiser. Er hat die Ethik-Kommission bei der Aufklärung der Korruptionsvorwürfe um die WM Vergabe in Katar angeblich nicht unterstützt und Fragen unbeantwortet gelassen. Beckenbauer sagt, er habe die Fragen auf Deutsch beantworten wollen. Das habe man ihm verwehrt, deswegen gebe er sich störrisch.

Ob der Sachverhalt so stimmt? Das könnte eben nur der Blick in die Akte klären. Selbstverständlich stünde Beckenbauer das Recht auf Kommunikation in Deutsch zu. Warum? Deutsch ist neben Englisch, Fransösisch und Spanisch eine der vier offiziellen „Amtssprachen“ des Weltfußballverbandes. Regel 87 des „Ethik-Reglementes“ bestätigt dies auch ausdrücklich. Das kann es also doch nicht sein.

Interessant (oder komisch) ist, dass – soweit es die provisorische Sperre betrifft – gegen Beckenbauer eine „Höchststrafe“ verhängt worden ist. Artikel 83 des „FIFA-Ethik-Reglementes“ führt wie folgt aus:

„Besteht der Verdacht auf Verstoss gegen das Ethikreglement und erscheint eine rechtzeitige Entscheidung im ordentlichen Verfahren zweifelhaft, so kann der Vorsitzende der rechtsprechenden Kammer auf Antrag des Vorsitzenden der Untersuchungskammer oder des Untersuchungsführers vorsorgliche Massnahmen (z. B. provisorische Sanktionen) erlassen. Der Vorsitzende der rechtsprechenden Kammer kann zur Verhinderung der Beeinträchtigung der Wahrheitsfindung ebenfalls vorsorgliche Massnahmen erlassen.“

Artikel 85 sagt weiter:

„Vorsorgliche Massnahmen können für maximal 90 Tage ausgesprochen werden. In Ausnahmefällen können sie vom Vorsitzenden der rechtsprechenden Kammer um bis zu 45 Tage verlängert werden.“

Ohne nun auf weitere Details dieses „FIFA-Ehtik-Reglementes“ eingehen zu wollen. Auch die Verhängung einer provisorischen Maßnahme verlangt – rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechend – rechtliches Gehör. Offenbar ist Beckenbauer aber – ohne vorher zur Verhängung der provisorischen Maßnahme gehört zu werden, die 90-Tages-Sperre um die Ohren gehauen worden.

Beckenbauer hat angekündigt, die Fragen jetzt beantworten zu wollen. Er hofft, die Sperre damit abwenden zu können. Ob das so hemdsärmelig geht? Beckenbauer hätte nach Artikel 86 des „FIFA-Ethik-Reglementes“ gegen die provisorische Maßnahme Berufung einlegen können. Frist: 2 Tage ab Bekanntgabe. Ob er das formell so erledigt hat? Wir wissen es nicht und dürfen gespannt sein, wie die FIFA-Herren und der Kaiser gedenken, in dem Verfahren weiter zu verfahren.

Der Weltfußballverband FIFA bleibt ein bunter Strauß von Merkwürdigkeiten. Da hilft schon gar kein „FIFA-Ethik-Reglement“. Im Gegenteil: Der Umgang mit jenem macht den bunten Strauß FIFA noch merkwürdiger.

Fragen zum Sportrecht? Auseinandersetzungen mit der FIFA? Kontaktieren Sie uns. Ansprechpartner ist Dr. Markus H. Schneider unter +49 721 943 114 0. Dr. Schneider stammt aus Zürich. Seine Familie kommt vom Zürichberg. Ganz  in der Nähe sitzt die FIFA.

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