Sportrecht | 08.06.2012

Fußball EM 2012 – Das Fieber steigt, auch für Sportjuristen …

Sportjuristen

Der Countdown läuft. In wenigen Minuten startet in Warschau die Fußball EM mit dem Eröffnungsspiel des Mitgastgebers Polen gegen Griechenland. Alle wünschen sich tolle Spiele und ein erfolgreiches Abschneiden der eigenen Mannschaft.

Nicht nur den Sportjuristen interessieren aber auch die fußballspezifischen „Rechtsfragen“. Wie ist das denn mit den gelben Karten? Wann wird ein Spieler gesperrt? Gelten gelbe Karten bis zum Endspiel? Was ist, wenn der Schiedsrichter versehentlich den falschen Spieler verwarnt? Die UEFA hat vorgesorgt. Die relevanten Fragen bzw. Sachverhalte sind mehr oder weniger alle präzise geregelt. „Regulations of the UEFA European Football Championship“ heißt das über 60 Seiten umfassende Regelwerk. Die Disziplinarregeln z.B. finden sich in Kapitel XIV, Artikel 20-25.

Erhält ein Spieler z.B. eine rote Karte, wird er für ein Spiel automatisch gesperrt. Das weiß man noch. Das zuständige UEFA-Organ (Control and Disciplinary Body) kann die Strafe aber erhöhen. Also Vorsicht bei der „Blutgrätsche“ mit Anlauf von hinten. Bei zwei gelben Karten in verschiedenen Spielen ist ebenfalls ein Spiel Sperre fällig. „Vorstrafen“ aus der Qualifikation werden übrigens nicht mit ins Turnier genommen. Verwarnungen aus der Vorrunde werden nach dem Viertelfinale gestrichen.

Sanktionen können selbstverständlich angefochten werden (Protest). Die Frist beträgt lediglich 12 Stunden nach Spielende. Die Gründe müssen schriftlich vorgebracht werden. Angegriffen werden kann die Spielwertung, wenn ein nicht spielberechtigter Spieler aufläuft, der Schiedsrichter einen spielentscheidenden Regelverstoß begeht oder bei – und hier sind die Regularien sehr schwammig – anderen Vorfällen, die das Spiel beeinflussen („… other incidents influencing the match.“). Düsseldorf lässt grüßen. Der Protest gegen eine gelbe oder rote Karte kann nur darauf gestützt werden, dass sich der Schiedsrichter über die Person des bestraften Spielers getäuscht hat. Ansonsten können Tatsachenentscheidungen des Schiedsrichters nicht angegriffen werden.

Man weiß ja nie so genau, was passieren kann während eines so großen Turniers. Geregelt ist aber sogar, wie ein Protest gegen die Platzbeschaffenheit zu erfolgen hat: Entweder vor dem Spiel schriftlich gegenüber dem Schiedsrichter oder, wenn die Bespielbarkeit des Platzes während des Spiels fragwürdig wird, mündlich durch den Mannschaftskapitän gegenüber dem Schiedsrichter in Anwesenheit des Kapitäns der gegnerischen Mannschaft.

Ach – und wen wundert es – Doping ist auch verboten. Die UEFA kann jeden Spieler jederzeit kontrollieren.

Also jetzt ran an den Grill und die Getränke kalt gestellt. Viel Vergnügen.

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