Sportrecht | 23.05.2012

Jetzt gehts los! Ausreiseverbote und Meldeauflagen zur EM 2012

Nur noch wenige Tage bis zum Anpfiff der Fußballeuropameisterschaft 2012!

Während Poldi, Schweini & Co. in Trainingslagern in Italien und Frankreich Kraft tanken, läuft auch der deutsche Behörden- und Sicherheitsapparat auf Hochtouren. Um vermeintliche „Gewalttäter Sport“ oder sogenannte „Problemfans“ an der Reise nach Polen und in die Ukraine zu hindern, werden die deutschen Ordnungsbehörden traditionell kurz vor Beginn der EM bundesweit wieder hunderte von Ausreiseverboten und Meldeauflagen verhängen.

Dies sollte von den Betroffenen aber nicht klaglos hingenommen werden. Viele Verbote und Auflagen dürften nämlich rechtswidrig sein. Weil Ausreiseverbote und Meldeauflagen schwerwiegende Grundrechtseingriffe sind, lässt das Gesetz sie nur unter sehr strengen Voraussetzungen zu. Sie sind allenfalls gegenüber demjenigen zulässig, bei dem ganz konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er bei der EM Straftaten begehen würde. Polizeibehörden nehmen es hiermit leider oft nicht so genau – Gerichte hingegen schon. Lässt ein Betroffener ein Ausreiseverbot gerichtlich überprüfen, hat er in vielen Fällen Erfolg.

Wir haben bei Verwaltungsgerichten von Flensburg bis Stuttgart wiederholt fanfreundliche Entscheidungen erstritten, bei denen die Rechtswidrigkeit von Ausreiseverboten festgestellt wurde. Vom Landgericht Karlsruhe wurde einem Fan, dem die Ausreise zu Unrecht verweigert wurde, sogar Schadensersatz für die nutzlos aufgewendeten Reisekosten zugesprochen. Das Verwaltungsgericht Köln hat nun  in einem neuen, noch unveröffentlichten Urteil bestätigt, dass alleine der Umstand, in der „Datei Gewalttäter Sport“ eingetragen zu sein,  für ein Ausreiseverbot nicht ausreicht. Dies selbst dann, wenn im gleichen Bus weitere eingetragene Personen sitzen. Ebensowenig reicht es aus, wenn der „Adressat“ selbst bei einem Fußballspiel einmal eine Straftat begangen hat, dies aber schon länger zurückliegt (VG Köln, Urteil vom 26.04.2012, Az. 13 K 3980/11).

Wer an der Ausreise zur EM gehindert wird, sollte sich deshalb durch einen fachkundigen Anwalt beraten lassen.

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