Sportrecht | 14.11.2014

Pechstein, Sportgesetz, FIFA – schneideranwälte – Sportrecht aktuell

Drei Themen dominieren das Sportrecht derzeit.

Claudia Pechstein lässt sich nicht unterkriegen. Die Sportlerin klagt gegen den Internationalen Eisschnelllaufverband ISU wegen ihrer zweijährigen Dopingsperre auf 4,4 Millionen Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld.Vor dem Oberlandesgericht München fand jüngst eine Berufungsverhandlung statt, nachdem die Eisschnellläuferin in erster Instanz noch vor dem Landgericht München gescheitert war.  Der Fall droht die Sportgerichtsbarkeit in Deutschland zu erschüttern. Schon die erste Instanz hat Bedenken gegen die sog. Athletenvereinbarung geäußert, die Sportler letztlich verpflichtet, Rechtsstreitigkeiten nicht vor ein ordentliches Gericht, sondern ein Sportschiedsgericht zu bringen. Wir haben zur Problematik bereits Stellung genommen und die Kritik an der Sportlerin „kritisiert“ (siehe Blogbeitrag  Pechstein und den Onlinebeitrag in der Legal Tribune Online Kritik ). Das OLG scheint nach der geäußerten Einschätzung jedenfalls die Rechtswidrigkeit der Athletenvereinbarungen zu stützen. Ob der Schadenersatz der Sportlerin auch im Ergebnis zugesprochen wird, bleibt abzuwarten. Wir drücken die Daumen!

Die FIFA hat ihren Untersuchungsbericht veröffentlicht. Danach ist alles letztlich in Ordnung. Wer hätte das gedacht? Besonders Joseph Blatter ist über jeden Zweifel erhaben. Na dann … Kritik an diesem Ergebnis kommt aber nicht nur von außen. Auch FIFA-Ermittler Garcia scheint erbost und erwägt, den Bericht sportrechtlich anzugreifen. Schaun mer mal …

Der Entwurf eines Sportgesetzes liegt vor. Der große Wurf? Die einen sagen so, die anderen so. Wie immer. Nur eines macht sich der „Sport“ nicht klar. Der Staat mischt sich nun massiv ein. Da kommen die Geister, die man ruft. Die bequeme  Autonomie, grundrechtlich durch Art. 9 Grundgesetz geschützt, die dem Sport den Staat weitgehend vom Hals hält, bröckelt. Der Sport hat so lange nach dem Staat gerufen, bis er kam. Manche hört man schon sagen, „Uih, so war das doch nicht gemeint!“ Jetzt ist es zu spät. Eigendoping des Sportlers ist jetzt strafbar und vieles mehr …

Haben Sie Fragen zu den verschiedenen Themen des Sportrechtes oder des Vereinsrechtes? Rufen Sie uns an unter + 49 (0) 721 943 114.15. Rechtsanwalt Dr. Schneider steht Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihre Nachricht

Ihre Nachricht wurde gesendet. Vielen Dank!

Sie erreichen und auch telefonisch unter +49 721 / 943114-0.

Bitte beachten Sie folgendes: Durch die Zusendung einer E-Mail kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir ohne vorherige Vereinbarung keine Rechtsberatung per E-Mail erteilen können und keine fristgebundenen und Frist wahrenden Erklärungen entgegennehmen. Die Datenübertragung per Internet ist risikobehaftet. Dies sollten Sie insbesondere bei der Übersendung vertraulicher Informationen bedenken. Sollten wir eine E-Mail erhalten, gehen wir davon aus, dass wir zu deren Beantwortung per E-Mail berechtigt sind.