Sportrecht | 15.02.2014
Dr. Schneider & Partner Rechtsanwälte – Lexikon Sportrecht und Vereinsrecht Teil 6
Weiter geht es mit unserem Lexikon Sportrecht und Vereinsrecht. Nicht nur die olympischen Spiele in Sotschi inspirieren zur Fortsetzung. Auch der anwaltliche Alltag. Derzeit beschäftigen uns verschiedene Sachverhalte in Zusammenhang mit Doping. Doch zunächst zu Buchstabe C:
C
CAS: Hinter dieser Abkürzung verbirgt sich der Internationale Sportgerichtshof – Englisch = Court of Arbitration for Sport oder auf Französisch TAS = Tribunal Arbitral du Sport. Der Sitz dieses privaten Schiedsgerichtes ist Lausanne in der Schweiz. Soweit sich die Sportler über Athletenerklärungen (hierzu unser Blog-Beitrag) oder sonstige Vereinbarungen oder Verbände über ihre Satzungen dieser Gerichtsbarkeit unterwerfen, werden Streitigkeiten mit Bezug zum Sport dort verhandelt. In der Regel gilt Schweizerisches Recht. Eine sehr eingeschränkte Prüfung der Entscheidungen des CAS/TAS kann nur durch das schweizerische Bundesgericht erfolgen. Schiedsprüche des CAS sind auch in Deutschland vollstreckbar (§ 1061 ZPO/UNÜ).
D
DFB: Der Deutsche Fußball Bund ist ein eingetragener Verein (e.V.) und der Spitzenverband des deutschen Fußballs. Sein Sitz ist in Frankfurt am Main, Otto-Fleck-Schneise 6. Zentrale Aufgaben des DFB sind Förderung und Entwicklung des deutschen Fußballs, die Ausübung des Fußballsportes in Meisterschaftsspielen und Wettbewerben der Regional- und Landesverbände und der Lizenzligen, die Vertretung des deutschen Fußballsportes im In- und Ausland sowie die Verantwortung für die deutsche Nationalmannschaft. Die Satzung und die Regularien unterliegen dem Vereinsrecht.
DFL: Die Deutsche Fußball Liga GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main ist eine hunderprozentige Tochtergesellschaft des Ligaverbandes e.V. , der wiederum Mitglied des DFB und der internationalen Fachverbände FIFA und UEFA ist. Der Ligaverband umfasst alle lizenzierten Vereine und Kapitalgesellschaften der Fußball-Lizenzligen Bundesliga und 2. Bundesliga. Die DFL führt das operative Geschäft. Ihre wichtigste Aufgabe ist die Durchführung des Spielbetriebes der Bundesliga und der 2. Bundesliga. Auch die DFL hat sich zur Anerkennung der Bestimmungen des DFB verpflichtet.
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