Dr. Markus H. Schneider

Fachanwalt für Sportrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Dr. Markus H. Schneider
Sekretariat Dr. Markus H. Schneider

Jasmin Walter
Alter Schlachthof 45
76131 Karlsruhe

Tel.: +49 721 / 943114-17
Fax.: +49 721 / 943114-10
walter@schneideranwaelte.de

Sarah Schneider
Alter Schlachthof 45
76131 Karlsruhe

Tel.: +49 721 / 943114-15
Fax.: +49 721 / 943114-10
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Dr. iur. Markus Heinrich Schneider, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sportrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Karlsruhe, ist Schweizer. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz war er Referendar am Landgericht Wiesbaden mit Stationen in Deutschland und in Frankreich. Der Spezialist für Sportrecht, promovierte bereits im Jahr 1997 als einer der ersten zu einem sportrechtlichen Thema:

Sport und Recht: Sponsoring von Hochleistungssportlern unter rechtshistorischen und verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten“.

Seit 1997 ist er Rechtsanwalt. Er ist Fachanwalt für Sportrecht Karlsruhe und zudem Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Zunächst begann er als wissenschaftlicher Mitarbeiter in der renommierten Karlsruher BGH-Kanzlei von Prof. Dr. Nirk & Prof. Dr. Dr. Groß.

Seit 2003 ist er als selbstständiger Rechtsanwalt für Sportrecht Karlsruhe tätig. Seit über zehn Jahren ist er Lehrbeauftragter für Sportrecht an der Universität Karlsruhe (KIT). Im Vorstand des Badischen Fußballverbandes (bfv) war er von 2004 bis Ende 2018 der Verantwortliche für Satzungs- und Ordnungsfragen. Für den Deutschen Fußballbund (DFB) und das Auswärtige Amt war er  schließlich Referent für Sportrecht im Rahmen von internationalen Trainerausbildungen. Seine Affinität zum Sportrecht kommt nicht von ungefähr:

In seiner Jugend hat er bis zu den A-Junioren beim heutigen Bundesligisten 1. FSV Mainz 05 gespielt.

Weiterer Schwerpunkt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sportrecht Dr. Markus H. Schneider ist das Vereinsrecht. Seine Expertise in dieser Spezialmaterie spiegelt sich nicht nur in der Tatsache wider, dass er Fachanwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht und somit auch im Vereinsrecht besonders ausgebildet ist. Dr. Schneider hat u.a. an der Gestaltung unzähliger Vereinssatzungen mitgewirkt.

Hervorzuheben ist etwa seine wissenschaftliche Publikation zum Thema „Zusammenschluss von Vereinen“ (SpuRt 2013, 99 ff und 149 ff).

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