Sportrecht | 18.06.2021

Deutsche Meisterin rhythmische Sportgymnastik

Deutsche Meisterin rhythmische Sportgymnastik

Als Sportrechtler vertrete ich regelmäßig Sportlerinnen und Sportler, die die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchten, im Rahmen ihrer Einbürgerungsverfahren. In meinem letzten Blog durfte ich in diesem Kontext von einem herausragenden Erfolg bei der Vertretung einer Olympionikin im Rudern durch die schneideranwälte berichten: Einbürgerung Sportler*innen Anastasiya Winkel. Jetzt kann ich von einer frischgebackenen Deutschen Meisterin berichten.

Dankesmail

Diesen Montag erreicht uns folgende Mail, die wir einverständlich zitieren dürfen:

"Sehr geehrter Herr Doktor Schneider,

Deutschland hat eine nagelneue Deutsche Meisterin in der RSG-Junior Klasse und sie heißt Niki Gotschewa.

Unsere Familie vergisst nie Ihre Hilfe und nochmal vielen herzlichen Dank für alles.

Das beste Team

mit freundlichen Grüßen

 Familie Gochev"

Große Freude bei den schneideranwälten

Natürlich fiebern wir bei unseren Mandantinnen und Mandanten nicht nur aus juristischen, sondern vor allem auch aus sportlichen Gründen mit. Wir gratulieren Niki für diesen großartigen Erfolg von ganzem Herzen und hoffen, dass ihre sportliche Karriere weiter erfolgreich verläuft und wir ihr irgendwann die Daumen auch bei Olympischen Spielen drücken können. Deutsche Meisterin! Weiter so! Gratulieren möchten wir auch der ganzen Familie, die Niki fantastisch und liebevoll unterstützt. Wir machen Deutsche Meister! Zur Ergebnisliste geht es hier.

Einbürgerung von Sportlerinnen und Sportlern im öffentlichen Interesse

Wie geht das? Erfahren Sie mehr in unserem Blog aus dem Jahr 2018.

FRAGEN ZUR EINBÜRGERUNG VON SPORTLER*INNEN?

Vereinbaren Sie zuerst eine Erstberatung bei Dr. Schneider unter +49 721 943 114 15 oder schreiben uns unter office@schneideranwaelte.de.

Ihr Spezialist

Dr. Markus H. Schneider ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Seit Jahren hat er sich auf das Sportrecht spezialisiert und vertritt in diesem Kontext regelmäßig Sportlerinnen und Sportler im Rahmen ihrer Einbürgerungsverfahren.

Ihre Nachricht

Ihre Nachricht wurde gesendet. Vielen Dank!

Sie erreichen und auch telefonisch unter +49 721 / 943114-0.

Bitte beachten Sie folgendes: Durch die Zusendung einer E-Mail kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir ohne vorherige Vereinbarung keine Rechtsberatung per E-Mail erteilen können und keine fristgebundenen und Frist wahrenden Erklärungen entgegennehmen. Die Datenübertragung per Internet ist risikobehaftet. Dies sollten Sie insbesondere bei der Übersendung vertraulicher Informationen bedenken. Sollten wir eine E-Mail erhalten, gehen wir davon aus, dass wir zu deren Beantwortung per E-Mail berechtigt sind.