Sportrecht | 28.05.2019

Ausbildungsentschädigung im Jugendfußball

Die Fußball-WM läuft. Bei allem Ärger. Mir macht es Spaß. Kein Wunder. Mit gewissermaßen zwei Eisen im Feuer. Also die Schweiz im Achtelfinale mit lebhaften Chancen auf ein Weiterkommen. Dreams are in the Air. Das Ausscheiden der Deutschen find ich allerdings schon schade, nein schlimm!

Die Häme und vereinzelt sogar der Hass gegen Jogis Buben ist aber unerträglich. Verlieren können ist eines der höchsten Güter im Sport. Das müssen schon die Kleinsten lernen und wird gern vergessen. Warum? Na ja, es geht halt um viel Geld. Und wer verliert schon gerne Geld. Schon dieser Gedanke zeigt, wie wenig Sieg und Niederlage mit Gewinn und Verlust gemein haben. Konsequenz? Sich nach was anderem umschauen oder … ja, oder (?) … ja oder, wie wäre es denn mit Amateurfußball oder Jugendfußball? Ernst gemeinter Tipp: Gehen Sie mal wieder in der kommenden Saison zu einem Amateurspiel oder zu einem Jugendspiel. Bratwurst und zwei Bier oder Limo inklusive sind Sie mit maximal 10 € dabei. Herrlich und die Identifikation fällt leichter, wenn es nicht ganz so rennpferdartig und pomadig tätowiert zugeht, wie im Profifußball. Allerdings, der Kommerz scheint auch hier angekommen. Gibt es eine Ablöse im Jugendfußball?

FOLGENDE ANFRAGE HAT MICH VOR EIN PAAR WOCHEN ERREICHT

„Sehr geehrter Herr Schneider, ich möchte anregen, ob Sie mal einen blog-Eintrag zum Thema Rechtmäßigkeit von Ablösesummen im Jugenfußball schreiben könnten. Es treibt doch viele Vereine, Eltern und Kinder (…) um, dass Wechsel z.B. von D- oder C-Jugendlichen von einem Dorfverein zum nächsten ablösepflichtig sind. Um nicht zu sagen, es ist gerade „das Gesprächsthema“, da die Vereine ihre neuen Mannschaften zusammenstellen. Häufiger Fall: Ein Kind möchte den Verein wechseln, um z.B. Landesliga statt Kreisliga zu spielen. Der abgebende Verein verlangt die Ablösezahlung (500€+) der annehmende Verein kann die Ablöse nicht zahlen, da in fast allen Vereinen unterhalb der NLZ die Arbeit mit den Kindern auf Ehrenamtsbasis läuft, die Mannschaftskasse mit Kuchenverkauf der Eltern Ehrenamtsbasis läuft, die Mannschaftskasse mit Kuchenverkauf der Eltern gefüllt wird etc… Es kommt daher häufig vor, dass die Kinder in einem anderen Verein spielen wollen, aber nicht können, d.h. gezwungen sind zu bleiben. Ist das rechtens? Es wird mit der Verpflichtung eines Kindes auf dem Level von dem ich spreche in dem neuen Verein keine zusätzlichen Einnahmen o.ä. generiert. Da ich gelesen habe, dass Sie auch im Badischen Fußballverband aktiv sind, dachte ich, dass Sie bestimmt relativ unproblematisch einen blog-Eintrag zu diesem Thema schreiben könnten. Ich schätze der würde auf großes Interesse stoßen. Mit freundlichen Grüßen …“

ABLÖSE IN DER JUGEND? GEHT DAS? WAS GILT DA?

Laut DFB-Jugendordnung sollen Vereinsabmeldungen von Kindern und Jugendlichen in der Regel nur zwischen dem 1. und 30. Juni erfolgen können. Ausbildungsentschädigungen (nicht Ablösesummen!) fallen bei Wechseln ab der D-Jugend an. Ähnlich wie bei den Senioren gibt es einen festen Schlüssel, der sich unter anderem danach richtet, wie lange der Spieler dem abgebenden Verein angehört. Besonders zu beachten: Entscheidend für die Höhe der Ausbildungsentschädigung auch bei Jugendspielern und – spielerinnen ist die Spielklassenzugehörigkeit der ersten Seniorenmannschaft. Im Falle von Umzügen (z.B. bei Arbeitsplatzwechsel der Eltern oder Trennungen) können für Kinder und Jugendliche Härtefallregelungen beantragt werden, um sich kurzfristig einem neuen Verein anzuschließen. Quelle DFB.

Also, das geht. Es handelt sich jedoch nicht um frei verhandelbare Ablösesummen, sondern Ausbildungsentschädigungen und das macht Sinn. Gerade Vereine, die Kinder und Jugendliche für den Fußball gewonnen und ihnen eine Grundausbildung gegeben haben, sollen etwas davon haben.

Ablöse im Jugendfußball?
IST DAS RECHTENS?

Grundsätzlich ja. Wobei wie immer insoweit gilt: „Zwei Juristen, drei Meinungen“. Zum Thema Ausbildungsentschädigung habe ich hier gebloggt bzw. im renommierten online Magazin Legal Tribune Online hier einen Beitrag verfasst. Dabei ging es um die Streitigkeiten des SV Wilhelmshaven mit der FIFA. Dazu gab es hier ein Interview mit mir in der Fachzeitschrift NJW (Neue Juristische Wochenschrift). 
Der Europäische Gerichtshof sagt letztlich folgendes (Quelle zB hier):

Die Regularien müssen also im Einzelfall einer Prüfung stand halten. Pauschalen sind schwierig durchzusetzen, sollte sich ein Betroffener wehren. Die oben beschriebenen Zustände kann ich nicht bestätigen. Vielleicht wird das von Eltern so empfunden. Vielleicht gibt es auch schwarze Schafe, die tatsächlich auch in der Jugend Ablösesummen verlangen. Dummheit schützt nicht vor Jugendarbeit, oder so …

Sollten Sie sich betroffen und unrecht behandelt fühlen, kommen Sie auf uns zu.
Wir prüfen für Sie den Einzelfall.

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