Sportrecht | 19.09.2012

Sollen sich schwule Fußballer outen?

Ja! Schwule Fußballer sollen sich outen!

Offen gesagt, interessiert mich die Beantwortung der obigen Frage aber nicht wirklich. Der Leidensdruck mag für den Einzelnen wohl immens sein. Wer aber gestern zum Beispiel das fantastische Champions League Spiel zwischen Real Madrid und Manchester City gesehen hat, den kann doch nicht im Ernst interessieren, ob Ronaldo oder wer auch immer schwul ist oder nicht. Mich interessiert auch nicht wirklich, was die Spieler sonst noch so alles treiben und mit wem – vor oder nach dem Spiel.

Was kann einem Spieler, der endlich den Bann bricht, passieren? Diskriminierung durch Zuschauer, Kollegen, Trainer?

„Sportrechtlich“ könnte das für den „Heimverein“ schlichtweg teuer werden, wenn der Mob gröhlt. Das von der FIFA verhängte „Diskriminierungsverbot“ ist auch in den Kontinental- und Landesverbänden verankert. Verstöße stehen unter erheblichen Sanktionen. Treffen kann es auch nicht-schwule Kollegen, die sich in Medien abfällig äußern. DFB und DFL wären sicher sehr wachsam.

Nicht zu vergessen ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), gerne auch als Anti-Diskriminierungsgesetz bezeichnet. Da muss der ein oder andere „Macho-Trainer“ aufpassen, wenn er seinen warmen Verteidiger nicht mehr einsetzen will und das auch noch kernig zu begründen weiß. Da könnte sich der Arbeitsrechtler durchaus freuen.

Vielleicht ist der „Chip im Spieler“ die Lösung (vgl Blogbeitrag „Chip im Ball“)?

Bitte lieber Bundesligaspieler, der das anonyme Interview gegeben hat, oute Dich. Du wirst der Held sein. Mit Frotzeleien wird man immer leben müssen. Dumme Schwulenwitze können auch von Schwulen kommen. Wenn es aber zu Dick kommt, können sich auch schwule Fußballer durchaus sehr effektiv wehren. Wir helfen gerne!! Allen … 

Ihre Nachricht

Ihre Nachricht wurde gesendet. Vielen Dank!

Sie erreichen und auch telefonisch unter +49 721 / 943114-0.

Bitte beachten Sie folgendes: Durch die Zusendung einer E-Mail kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir ohne vorherige Vereinbarung keine Rechtsberatung per E-Mail erteilen können und keine fristgebundenen und Frist wahrenden Erklärungen entgegennehmen. Die Datenübertragung per Internet ist risikobehaftet. Dies sollten Sie insbesondere bei der Übersendung vertraulicher Informationen bedenken. Sollten wir eine E-Mail erhalten, gehen wir davon aus, dass wir zu deren Beantwortung per E-Mail berechtigt sind.