Sportrecht | 23.05.2012

Spielwiederholung Relegation – Hertha geht in die nächste Runde

Herthas Berufung beim DFB-Bundesgericht

Wie ernsthaft nicht anders zu erwarten, hat der Einspruch von Hertha BSC gegen die Spielwertung des Relegationsspiels „wegen Schwächung“ keinen Erfolg gehabt (vgl Blogbeitrag vom 20.05.2012 ).

Hertha BSC hat umgehend innerhalb der zulässigerweise sehr kurz gesetzten Frist (vgl § 25 Ziffer 1 Rechts- und Verfahrensordnung des DFB) Berufung zum DFB-Bundesgericht eingelegt. Das ist nach wie vor legitim.

Die Argumente der Sportrechtexperten, die dem Rechtsmittel gute Erfolgsaussichten geben, sind allerdings dünn, nein dünner. Die Rede ist von „nicht nachvollziehbar“ über „schlechtes Signal“ bis zu – und hier wird es wenigstens ansatzweise juristisch – schweren Verfahrensfehlern. So sollen angeblich nicht verwertete Videoaufnahmen den Nachweis bringen, dass die Berliner tatsächlich „geschwächt“ worden seien.

Man darf gespannt sein, … , auf die Bilder, nicht auf die Entscheidung. Das Begehren der Hertha einer Spielwiederholung wird auch vor dem DFB-Bundesgericht keinen Erfolg haben. Richtig ist lediglich, dass das DFB-Bundesgericht unter Vorsitz des äußerst erfahrenen Götz Eilers die Bilder anschauen sollte. Bei den Sportgerichtsverfahren gelten die Regeln der freien Beweiswürdigung. Zugelassen sind  grundsätzlich alle Beweismittel. Allerdings steht „der Fußball“ dem Videobeweis eher skeptisch gegenüber. Deswegen ist er in den hiesigen Fußball-Regularien nicht ausdrücklich erwähnt.

Regel 5 der weltweit gültigen Spielregeln der FIFA erklärt Entscheidungen des Schiedsrichters allerdings als endgültig, wenn dieser das Spiel fortgesetzt oder abgebrochen hat. Der Videobeweis ändert daran grundsätzlich nichts. Ausdruck dieser Skepsis der FIFA ist § 18 Ziffer 6 der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung. Danach müssen z.B. rechtskräftige Entscheidungen der DFB Rechtsorgane auf Spielwiederholung wegen spielentscheidender Regelverstöße des Schiedsrichters zur abschließenden Beurteilung der FIFA vorgelegt werden!

Gut, dass Schiedsrichter Stark definitiv keinen Regelverstoß begangen hat (vgl Blogbeitrag vom 20.05.2012 ). Die Vorlagepflicht betrifft nach dem Wortlaut der Rechts- und Verfahrensordnung allerdings auch nicht die Spielwiederholung wegen „Schwächung“.

Sei es drum. Das DFB-Sportgericht wird die Videoaufnahmen in jedem Fall anschauen. Dort werden gewiss keine erschütternden Nachweise geschwächter Berliner Spieler zu sehen sein. Lächerlich. Es bleibt dabei. Das Spiel wird nicht wiederholt und Düsseldorf spielt nächstes Jahr in der 1. Bundesliga. Ob sie – wie alle anderen – mit 0 Punkten starten, steht in einem anderen Verfahren auf einem anderen Blatt. Billig wird es für die Fortuna wohl nicht.

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