Sportrecht | 11.07.2017
Sportrecht Radsport
Sportrecht Radsport - Ausschluss Peter Sagan bei der Tour de France – SWR3-Interview mit Sportjurist Dr. Schneider
Sportrecht Radsport: Die Tour de France 2017 machte von sich reden. Für einmal stand allerdings nicht das Thema Doping im Vordergrund. Aufregung verursachten zahlreiche Stürze und verletzungsbedingte Ausfälle hochkarätiger Pedalisten. Mit spektakulären Bildern hatte die Tour klammheimlich wieder Einzug in unsere Wohnzimmer erhalten. Nicht lange ist es her, dass ARD und ZDF das Aus der Tour im Fernsehen verkündeten ( http://www.zeit.de/sport/2011-02/tour-de-france-berichterstattung): "ARD und ZDF übertragen ab 2012 die Tour de France nicht mehr live. Die Quoten waren zu schlecht. Auch Doping bei größten Radrennen der Welt nannten die Sender als Grund. Die Rundfahrt finde 'bei den deutschen Fernsehzuschauern nur noch eine geringe Akzeptanz, die lange Live-Sendestrecken nicht mehr rechtfertigt', teilten die beiden öffentlich-rechtlichen Sender mit."
Oberaufreger Peter Sagan, einer der Stars der Szene. Beim Zielsprint zur 4. Etappe der damaligen Grande Boucle (französisch für Große Schleife) behinderte er seinen innen vorbeiziehenden Konkurrenten Mark Cavendish und brachte ihn mit seinem Ellenbogen zu Fall. Die Bilder vom Sturz waren schlimm. Cavendish brach sich die Schulter und musste verletzungsbedingt ausscheiden.
Auf sein Vergehen folgte für Sagan ebenfalls, aber als Sanktion, der Ausschluss von der Tour. Viele fragten sich, ob der sagan‘sche Stoß mit dem Ellenbogen gar strafrechtliche oder zivilrechtliche Folgen (Schadenersatz, Schmerzensgeld) nach sich ziehen könnte.
SWR3 war dies ein Topthema in der mittäglichen Nachrichtensendung wert. Als Sportrechtsexperte konnte ich meine Einschätzung darlegen: Keine Körperverletzung, kein Schadenersatz, kein Schmerzensgeld.
Hier geht es zum Wortbeitrag von Kira Urschinger und Hendrik Hänel. Das Liveinterview ins Studio führte Kira Urschinger. Hier geht es mit Genehmigung des SWR zur eigen erstellten Audiodatei:
Dr. Markus H. Schneider