Sportrecht | 11.02.2022

Schiedsrichter sollten nicht zu laut pfeifen -Sportrecht kurios

Rudelbildung in der Fußball-B-Liga

In meiner letzten Vorlesung für Sportrecht hat mich ein Student - selbst Schiedsrichter im Fußball - auf einen kuriosen Fall aufmerksam gemacht. Was war da in meiner alten Heimat Wiesbaden geschehen?

Die Hessenschau berichtet von acht Gelben Karten, einem Platzverweis, zehn Toren und einem folgenreichen, offenbar zu lauten Pfiff durch den Schiedsrichter in einem Spiel der Wiesbadener Fußball-B-Liga im Oktober 2018. Während des Spiels kam es zu einer verbalen Auseinandersetzung mehrerer Spieler. Der Schiedsrichter reagierte auf diese im Fachjargon genannte "Rudelbildung" mit einem lauten Pfiff. Klingt doch ganz gewöhnlich.

Rechtskräftige Verurteilung Schiedsrichter durch Strafgericht

Offenbar wegen fahrlässiger Körperverletzung hat das Amtsgericht Wiesbaden den Schiedsrichter aber zu einer Strafe verurteilt. Wir kennen die Akte nicht und die Informationslage ist dünn. Allerdings muss es schon ein heftiger Pfiff aus kurzer Nähe gewesen sein - laut Hessenschau 20 bis 30 Centimeter - , wenn das Gericht dem Schiri eine Schuld nachgewiesen haben will.

Schiedsrichter soll auch Schmerzensgeld zahlen

Nun legt der Spieler auch zivilrechtlich nach und verlangt wegen des angeblich erlittenen Tinnitus 5.000,00 € Schmerzensgeld. "So einen lauten Pfiff hatte ich noch nie gehört. Ich habe den Schiedsrichter angeschrien und mehrmals gefragt, was das soll", gibt die Hessenschau ein Zitat des Klägers wieder , der kurz nach diesem Vorfall auch noch wegen Beleidung vom Platz geflogen war. "Die Schiedsrichter fordern Respekt, den haben die Spieler aber genauso verdient. Ich weiß nicht, was in seinem Kopf vorging."

Spieler vs. Schiedsrichter

Der Schiedsrichter - wen überrascht es, weist die Vorwürfe von sich. Der 41-Jährige soll sich am Ende des ersten Prozesses zwar bei dem verletzten Spieler entschuldigt und bei seinem Verein die Sozialstunden abgeleistet haben. Dass er nun erneut vor Gericht erscheinen muss, überraschte ihn dann aber doch.

Schließlich könne er sich nicht bei jedem Pfiff nach rechts und links umschauen. Es sei ein Unding, dass Schiedsrichter wegen Pfiffen im Rahmen ihrer Spielleitung angeklagt werden. Denn damit würde jeder Schiedsrichter jedes Spiel quasi mit einem Bein im Gefängnis stehen."

Quelle: hessenschau.de/Mark Weidenfeller

Fazit

Wie das Gericht entscheiden wird, können wir nicht beurteilen. Eben weil wir die Akte nicht kennen. Das war auch meine gewiss für den Studenten der Vorlesung eher unbefriedigende Antwort. Dass das Strafgericht den Schiedsrichter verurteilte, heißt nichts. Das Zivilgericht kann den Sachverhalt ganz anders beurteilen. Selbst wenn es einen Anspruch des Spielers dem Grunde nach aber bejahen und auch ein schuldhaftes Verhalten des Schiedsrichters feststellen sollte, heißt das noch nichts. So könnte dem Spieler ein Mitverschulden nachgewiesen werden. Die Beteiligung an der Rudelbildung und die Streiterei mit Gegenspielern spricht möglicherweise dafür. Zudem hängt die Höhe eines Schmerzensgeldes von den gesundheitlichen Schäden im Einzelnen ab, die eben nicht bekannt sind. In jedem Fall ist der Fall kurios und ich danke meinen aufmerksamen Studenten.

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