Strafrecht | 16.04.2013

ACAB! Beleidigung durch T-Shirt-Tragen?

Wir werden immer wieder gefragt, „ist A.C.A.B. (oder ACAB) eigentlich erlaubt?“ So ungenau fragen natürlich nur Nichtjuristen. Juristen würden fragen, „unter welchen Voraussetzungen ist die Verwendung der Buchstabenfolge A.C.A.B. (oder ACAB) eigentlich strafbar?“

Hierzu könnte man viel sagen. Man könnte sich vor allem in Überlegungen und Details verlieren, die nur Juristen verstehen. Oder noch nicht einmal die. Wir wollen aber vor allem für normale Menschen schreiben. Also versuchen wir es mal ganz stark vereinfacht.

Die Verwendung der Buchstaben ACAB ist dann als Beleidigung strafbar, wenn sich hierdurch ein bestimmter Polizist oder eine bestimmte, abgrenzbare Anzahl von Polizisten herabgewürdigt fühlen durfte. Wird der Buchstabensalat A.C.A.B. hingegen ohne konkreten Bezug so pauschal verwendet, dass damit alle Polizisten dieser Welt gemeint sein können, ist dies straffrei.

Um diese Abgrenzung herum kreisen dann die Einzelfälle, mit denen sich Polizisten, Justiz und Anwälte befassen. Das pralle Leben bietet hier die komischsten Varianten. Eine besonders merkwürdige Variante aus unserer Praxis geht in etwa so:

Einer trägt ein T-Shirt mit dem Aufdruck A.C.A.B. (oder ACAB). Das sieht ein Polizist und fühlt sich beleidigt. Hier sagen die Gerichte in der Regel,  der Beamte habe hierzu keinen Grund. Schließlich sei der Aufdruck pauschal gegen die Polizei und nicht gegen ihn gerichtet gewesen. Was ist aber, wenn der Polizist zum T-Shirt-Träger sagt „Ich fühle mich beleidigt. Drehen Sie bitte das Shirt auf links. Sonst muss ich leider ein Strafverfahren einleiten!“ Und der T-Shirt-Mann antwortet:“Nein, mach ich nicht. Ich lass mein Shirt, wie es ist!“

Unsere Antwort können Sie sich schon denken; sie springt einem fast schon aus der Fragestellung entgegen. Eigentlich soll das bloße T-Shirt-Tragen ja straffrei sein. Wie kommt der Polizist dann zu seiner Aufforderung, das T-Shirt umzudrehen? Hierzu hat er kein Recht. Möglicherweise macht er sich sogar der Nötigung strafbar. Also kann er die Strafbarkeit der Beleidigung nicht dadurch „herbeizaubern“, dass er den Shirt-Träger dazu quasi zwingt, ihm gegenüber zu seinem Oberteil zu stehen.

Die Argumentation ist einleuchtend. Oder nicht?

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