Strafrecht | 12.10.2012
Nix passiert, aber Kosten produziert! „Chaostage“ und „Facebook-Parties“ – wer zahlt das eigentlich?
Seit Mittwoch finden in Karlsruhe die sog. „Chaostage“ statt. Das befürchtete Chaos ist bislang allerdings ausgeblieben. Abgesehen von Rangeleien am Rande eines Punk-Konzerts und ein paar abgetretenen Autospiegeln, ist bisher alles ruhig verlaufen. Trotzdem ist die Polizei laut Presseberichten mit stärkeren Kräften präsent. Grund hierfür sind Ankündigungen im Internet, mit denen zum Besuch von „Chaostagen 2012“ in Karlsruhe aufgerufen worden war.
Wer zahlt das eigentlich?
Zunächst einmal werden die Kosten für Polizeieinsätze natürlich vom Land bezahlt. Das Land kann dann nach polizei- und gebührenrechtlichen Vorschriften bei sogenannten „Störern“ Rückgriff nehmen, wenn und soweit sie den Einsatz durch ihr Verhalten ausgelöst haben. So viel zu den Grundsätzen.
Was ist aber, wenn nichts passiert und die Polizei trotzdem mit einem Großaufgebot im Einsatz ist?
Hier mag es auf den ersten Blick zwar keine echten Störer geben. Das bedeutet aber nicht zwingend, dass das Land auf allen Kosten sitzen bleiben muss. Im Grunde genommen verhält es sich hier ähnlich, wie bei „Facebook-Parties“. Wenn Personen öffentlich zu Treffen aufrufen, bei denen sie Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bezwecken oder diese – wie Juristen so schön sagen – als zwangsläufige Folge zumindest billigend in Kauf nehmen, so sind sie sogenannte „Zweckveranlasser“. Das bedeutet, dass sie von der Polizei möglicherweise auch als Kostenschuldner in Anspruch genommen werden können. Natürlich kommt es hierbei auf viele Gesichtspunkte an: Wer hat wo zu was aufgerufen? War der Aufruf ernst zu nehmen? Welche Erkenntnisse hatte die Polizei? Durfte sie aufgrund der Erkenntnisse von größeren Störungen ausgehen, die einen Großeinsatz rechtfertigen?
All dies sind Fragen, die sich die Polizei stellen muss, wenn sie Einsätze plant und wenn sie anschließend Kostenersatzansprüche geltend machen will. Genau diese Fragen sollten sich auch alle stellen, die öffentlich – vor allem im Internet – zu „Chaostagen“ oder zu „Internet-Parties“ aufrufen. Und zwar am besten vorher,..
…sonst kann es hinterher richtig teuer werden!