IT-Recht Karlsruhe

Das IT-Recht (Informationstechnologierecht) ist eine Querschnittsmaterie, die u.a. rechtliche Fragen der Informationstechnologien, des elektronischen Geschäftsverkehrs, des Immaterialgüterrechts und des Datenschutzes umfasst.

Ob Datenschutz, Softwareverträge oder der Einsatz künstlicher Intelligenz: Die Digitalisierung stellt Unternehmen und Privatpersonen in Baden-Württemberg vor immer neue rechtliche Fragen. Als Fachanwalt für IT-Recht in Karlsruhe begleitet Lukas Kielmann Mandanten aus der gesamten Region sicher durch das IT-Recht – praxisnah, verständlich und auf Augenhöhe. Karlsruhe gilt als einer der bedeutendsten IT- und Innovationsstandorte Deutschlands. Entsprechend hoch ist der Bedarf an spezialisierter rechtlicher Beratung für Softwareunternehmen, Startups, mittelständische Betriebe und Privatpersonen gleichermaßen.

Was ist IT-Recht?

Das IT-Recht, auch Informationstechnologierecht genannt, regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen rund um Software, Internet, Daten und digitale Geschäftsmodelle. Es ist ein Querschnittsrechtsgebiet, das Elemente aus Vertragsrecht, Datenschutzrecht und Urheberrecht vereint und sich durch neue Technologien wie künstliche Intelligenz stetig weiterentwickelt. Wer heute digital arbeitet, digitale Produkte verkauft oder online mit Kundendaten umgeht, kommt am IT-Recht kaum vorbei, egal ob als Unternehmen oder als Privatperson. Gerade weil sich Gesetzgebung und Rechtsprechung in diesem Bereich rasant weiterentwickeln, lohnt sich frühzeitige rechtliche Beratung, statt erst zu handeln, wenn ein Konflikt bereits entstanden ist.

Unsere Schwerpunkte im IT-Recht

Datenschutz und DSGVO

Wir beraten Unternehmen in Karlsruhe und ganz Baden-Württemberg bei der DSGVO-konformen Gestaltung ihrer Prozesse, erstellen und prüfen Auftragsverarbeitungsverträge und begleiten Sie im Ernstfall nach einem Cyberangriff sowie in Verfahren gegenüber den Aufsichtsbehörden. Auch bei drohenden Bußgeldern stehen wir Ihnen zur Seite. Privatpersonen unterstützen wir bei der Durchsetzung von Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen, wenn ihre personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet oder weitergegeben wurden.

IT-Verträge und Softwarelizenzen

Ob SaaS-Vertrag, Lizenzvereinbarung, Wartungsvertrag oder komplexes IT-Projekt: Wir prüfen und gestalten Ihre digitalen Verträge rechtssicher, formulieren wirksame AGB für Ihr Software- oder Online-Geschäft und vertreten Sie bei Streitigkeiten mit Anbietern, Dienstleistern oder Kunden. Gerade bei gescheiterten IT-Projekten oder Softwaremängeln setzen wir Ihre Ansprüche konsequent durch. So vermeiden Sie teure Fallstricke, bevor sie entstehen, und schaffen von Anfang an klare vertragliche Verhältnisse.

KI-Recht und neue Technologien

Der Einsatz von künstlicher Intelligenz wirft neue Haftungs- und Compliance-Fragen auf, denen sich Unternehmen frühzeitig stellen sollten. Wir beraten zur rechtssicheren Nutzung von KI-Anwendungen im Betrieb, zu den Vorgaben des EU AI Act sowie zu urheberrechtlichen und datenschutzrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit KI-generierten Inhalten und dem Training von KI-Modellen. Als eine der ersten Kanzleien in der Region begleiten wir Sie kompetent durch dieses junge, dynamische Rechtsgebiet und behalten regulatorische Entwicklungen laufend für Sie im Blick.

Ihr Ansprechpartner

Lukas Kielmann

Sekretariat Lukas Kielmann

Frau Rechtsfachwirtin Sarah Schneider
Philipp-Reis-Straße 1
76137 Karlsruhe

Tel.: +49 721 / 943114-0
Fax.: +49 721 / 943114-10
office@schneideranwaelte.de

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Bitte beachten Sie folgendes: Durch die Zusendung einer E-Mail kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir ohne vorherige Vereinbarung keine Rechtsberatung per E-Mail erteilen können und keine fristgebundenen und Frist wahrenden Erklärungen entgegennehmen. Die Datenübertragung per Internet ist risikobehaftet. Dies sollten Sie insbesondere bei der Übersendung vertraulicher Informationen bedenken. Sollten wir eine E-Mail erhalten, gehen wir davon aus, dass wir zu deren Beantwortung per E-Mail berechtigt sind.

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Sie haben eine Frage zum IT-Recht? Rechtsanwalt Lukas Kielmann, Fachanwalt für IT-Recht Karlsruhe, berät und vertritt Sie engagiert und zuverlässig.

Für Unternehmen und Privatpersonen

Unsere Mandanten reichen vom Start-up über etablierte Mittelständler bis zur Privatperson mit einer Frage zum Online-Kauf oder zur Nutzung ihrer Daten. Wir übersetzen komplexe technische Sachverhalte in klare, verständliche rechtliche Lösungen und behalten dabei stets Ihre wirtschaftlichen und persönlichen Interessen im Blick. Durch unseren weiteren Kanzleischwerpunkt im Gesellschaftsrecht lösen wir auch fachbereichsübergreifende Fragestellungen aus einer Hand.

FACHBEGRIFFE EINFACH ERKLÄRT

Hier finden Sie die Erklärung einiger der hier genannten Fachbegriffe zum IT-Recht.

DSGVO
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Die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung; Verordnung (EU) 2016/679) ist seit dem 25. Mai 2018 unmittelbar geltendes EU-Recht. Sie regelt einheitlich, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen, und legt sowohl die Rechte Betroffener als auch die Pflichten verantwortlicher Unternehmen fest. In den meisten Streitfällen geht es um Auskunfts- und Schadensersatzansprüche. Ziel bei der Beratung von Verantwortlichen muss es sein, datenschutzrechtliche Risiken zu identifizieren und zu verringern.

AVV – Auftragsverarbeitungsvertrag
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Ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ist zwischen einem Verantwortlichen (meist: Unternehmen) und einem Dienstleister erforderlich, der personenbezogene Daten in dessen Auftrag verarbeitet, etwa ein Cloud- oder Hosting-Anbieter. Er regelt Umfang, Zweck und Sicherheitsmaßnahmen der Datenverarbeitung.

SaaS-Vertrag – Software-as-a-Service-Vertrag
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Ein SaaS-Vertrag regelt die cloudbasierte Bereitstellung von Software gegen laufendes Entgelt, ohne dass die Software lokal installiert wird. Rechtlich wird er meist als Mietvertrag oder als Vertrag eigener Art eingeordnet, mit besonderen Fragen zu Verfügbarkeit, Datenzugriff und Vertragsende.

AGB im IT-Recht
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Software- und Online-Dienstleistungen unterliegen der besonderen AGB-Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB. Im IT-Bereich betreffen sie vor allem Nutzungsrechte, Haftungsbeschränkungen und Gewährleistungsfragen bei digitalen Produkten.

EU AI Act
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Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) ist die weltweit erste umfassende Regulierung von KI-Systemen. Er staffelt Pflichten nach Risikoklassen, von verbotenen Praktiken bis hin zu Systemen mit minimalem Risiko, und tritt schrittweise bis 2027 vollständig in Kraft.

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