IT-Recht | 27.09.2024

Anwalt für Blockchain Karlsruhe: Rechtliche Beratung für die digitale Zukunft

Die Blockchain-Technologie entwickelt sich rasant und eröffnet neue Chancen für Unternehmen und Privatpersonen. Doch mit der Nutzung dieser Technologie gehen auch komplexe rechtliche Fragen einher. Obwohl die Blockchain-Technologie schon seit über 10 Jahren in Benutzung ist, sind die meisten rechtlichen Fragen immer noch nicht geklärt. Als Anwalt für Blockchain in Karlsruhe helfen wir bei der Klärung offener Fragen.

Was ist Blockchain?

Blockchain ist eine dezentralisierte Datenbanktechnologie, die Transaktionen sicher und transparent dokumentiert. Dabei werden Daten in einzelnen Datenblöcken aneinandergereiht. Es entsteht eine eine fortlaufende Kette von Daten(blöcken) (engl. Blockchain), welche auf den jeweiligen Rechnern im Netzwerk gespeichert wird. Durch den Einsatz kryptographischer Methoden bleibt diese chronologische Reihenfolge stets erhalten und sorgt dafür, dass nachträgliche Manipulationen sofort erkannt werden. Deshalb lässt sich eine größtmögliche Fälschungssicherheit erzielen. Zudem gibt es einen sogenannten Konsensmechanismus. Dies bedeutet, dass sich alle Rechner im Netzwerk stets über den jeweils aktuellen Stand der Blockchain einig sein müssen. Als Anwalt für Blockchain in Karlsruhe ist es wichtig, diese Zusammenhänge zu verstehen.

Anwalt Blockchain Karlsruhe - Anwendungsbereiche

Als Anwalt für Blockchain Karlsruhe ist es wichtig, verschiedene Anwendungsbereiche der Blockchaintechnologie zu kennen. Dabei bietet es sich an, zunächst zwischen der deklaratorischen und konstitutiven Blockchain zu unterscheiden:

Deklaratorische Blockchain: Diese dienen hauptsächlich zur Dokumentation und Verifizierung von Informationen, etwa in öffentlichen Registern. In diesem Fäll enthält die Blockchain extrinsische Token, die ihre Werthaltigkeit außerhalb der Blockchain ableiten. Der Eintrag in der Blockchain ändert damit die Rechtslage nicht.

Konstitutive Blockchain: Diese enthalten intrinsische Token, welche ihre Werthaltigkeit aus der Blockchain selbst generieren. Es werden beispielsweise der Bestand oder die Zuordnung von Kryptowährung (Bitcoin, Ethereum) dokumentiert. Eine konstitutive Blockchain kann daher die Rechtslage ändern oder begründen.

Diese Unterscheidung ist für einen Rechtsanwalt für Blockchain essentiell, um prüfen zu können, ob den Mandanten Rechte zustehen oder bestehende Rechte verletzt sind.

Rechtliche Herausforderungen bei Blockchain-Technologien

Obwohl die Blockchain-Technologie enorme Vorteile bietet, wirft sie auch eine Vielzahl von rechtlichen Fragen auf. Als Rechtsanwalt für Blockchain Karlsruhe stellen sich folgende rechtliche Herausforderungen:

1. Regulierung und Compliance

Die rechtliche Regulierung von Blockchain und Kryptowährungen ist eines der größten Probleme, mit denen Unternehmen und Einzelpersonen konfrontiert sind. Weil die Technologie dezentral und global ist, liegen oftmals grenzüberschreitende Sachverhalte vor. Zudem wird die Anwendung der Blockchain-Technologie und beispielsweise der Krypto-Markt immer stärker reguliert. Beispielsweise beaufsichtigt die BaFin seit der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets Regulation - MiCAR) die Emmitenten von vermögenswertreferenzierten Token und E-Geld-Token.

Als Anwalt für Blockchain in Karlsruhe beraten wir Sie umfassend zu den aktuellen gesetzlichen Vorschriften und unterstütze Sie bei der Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Insbesondere dürfte die Frage für Mandanten wichtig sein, ob diese entsprechende Genehmigungen einholen oder welche Regularien sie einhalten müssen.

2. Smart Contracts

Weiter ist es als Anwalt für Blockchain Karlsruhe wichtig, sogenannte Smart Contracts selbstausführende Verträge, die auf der Blockchain basieren und automatisch ausgelöst werden, wenn vordefinierte Bedingungen erfüllt sind - zu kennen und zu verstehen. Smart Contracts haben das Potenzial, den Vertragsabschluss und die Vertragsabwicklung effizienter und sicherer zu gestalten. Problematisch ist indes nicht nur die Frage der - rechtssicheren - Gestaltung, sondern auch die Auslegung selbiger. Grundsätzlich werden Verträge anhand von Willenserklärungen ausgelegt (§§ 133, 157 BGB). Da Smart Contracts selbstausführend ist, muss ein Rechtsanwalt dies bei der - rechtlichen - Bewertung beachten.

3. Initial Coin Offerings (ICOs) und Token Sales

Viele Unternehmen nutzen Blockchain-Technologien, um Kapital durch Initial Coin Offerings (ICOs) oder Token Sales zu beschaffen. Stark vereinfacht beschreibt dies eine Methode für Unternehmen, Kapital aufzunehmen (ähnlich wie ein Börsengang). Dabei werden Tokens / Coins / Kryptowährungen des Unternehmens an Anleger verkauft. Diese Tokens können dabei selbst einen Wert haben oder aber mit eigenen Rechten an dem Unternehmen verknüpft sein. Der Missbrauchsanteil (beispielsweise Exit-Scams) bei diesen Verfahren ist indes hoch.

Als Rechtsanwalt für Bitcoin Karlsruhe können wir Sie im Rahmen von ICOs und Token Sales beraten und Ihnen zustehende Ansprüche prüfen.

Anwalt für Blockchain Karlsruhe - Rechtslage kennen

Als Anwalt für Blockchain Karlsruhe ist es wichtig, die Rechtslage von Blockchain, Kryptowährung usw. im Blick zu haben. Diese ist nämlich - noch lange nicht - ausgereift und ausgeurteilt. Nach derzeit wohl herrschender Meinung gibt es nämlich kein (Eigentums-)Recht am Eintrag in der Blockchain, also am Token. Dies ist vor allem für die Frage relevant, ob Sie einen Auszahlungsanspruch auf die Währung in ihrem Wallet haben - so wie Sie ein Recht auf Auszahlung Ihres Bankkontos haben. Dies ist wohl zu verneinen, da nach herrschender Meinung lediglich eine technische Berechtigung an den Tokens besteht, nicht jedoch Eigentum (vgl. Weiss, NJW 2022, 1343). Allerdings können Sie einen Anspruch auf Eintragung in der Blockchain erwerben. Dies wiederum führt dazu, dass Kryptowährung Inhalt von Verträgen (beispielsweise als Bezahlmittel) sein kann.

Die Blockchain-Technologie ist komplex und ihre rechtlichen Implikationen sind vielfältig. Insbesondere ist die Rechtslage - wie erwähnt - alles andere als eindeutig und gefestigt. Erst nach und nach beschäftigen sich die Gerichte mit den sich aus der unklaren Rechtslage ergebenden Probleme. Erst Anfang des Jahres hat sich das LG Hamburg, Urteil vom 25.01.2024 - 310 O 368/21 mit der Frage beschäftigt, ob und in welchem Rahmen eine "Rückübertragung" von Bitcoins (im Drei-Personen-Verhältnis) überhaupt verlangt werden kann. Dabei ist - auch für die Rechtsprechung - beispielsweise zu beachten, dass die Blockchain-Technologie keine Möglichkeit einer Reverse-Transaction vorsieht, das deutsche Recht hingegen schon.

Als Anwalt für Blockchain in Karlsruhe ist es daher unerlässlich die - spärrliche - Rechtsprechung zu kennen und zu verstehen. Nur so können wir Ihnen eine zuverlässige Beratung gewährleisten.

Ihr Rechtsanwalt für Blockchain in Karlsruhe

Ob Blockchain, Kryptowährung, Token, IOCs oder Smart Contracts - wir verstehen die technischen und rechtlichen Hintergründe. Mit unserer Erfahrung im IT-Recht sind Sie bei uns richtig, wenn Sie einen Anwalt für Blockchain in Karlsruhe und / oder Umgebung suchen! Wir prüfen Regularien, Smart Contracts, Datenschutz und (Schadens-)Ersatzansprüche!

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