IT-Recht | 23.08.2024

SCHUFA-Eintrag löschen? Rechtsanwalt hilft!

Die SCHUFA ist eine der bekanntesten Auskunfteien in Deutschland und spielt eine entscheidende Rolle bei der Kreditvergabe. Ein negativer SCHUFA-Eintrag kann gravierende Folgen für die finanzielle Zukunft haben. In einigen Fällen ist es möglich, SCHUFA-Einträge löschen zu lassen. In diesem Blogbeitrag erklären wir, warum die Löschung von SCHUFA-Einträgen oft ratsam ist und wie ein erfahrener Rechtsanwalt Ihnen dabei helfen kann.

Was ist die SCHUFA und warum sind Einträge so wichtig?

Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung; eigentlich SCHUFA Holding AG) sammelt Informationen über die Bonität von Verbrauchern. Diese Daten werden von Banken, Telekommunikationsanbietern und anderen Unternehmen genutzt, um das Risiko eines Kreditausfalls abzuschätzen. Ein negativer SCHUFA-Eintrag, etwa durch Zahlungsrückstände oder ein gerichtliches Mahnverfahren, kann dazu führen, dass Kredite abgelehnt werden, Mobilfunkverträge nicht zustande kommen oder Mietverträge scheitern. Deshalb ist ein guter Score-Wert bei der SCHUFA für viele Menschen von zentraler Bedeutung. Wir erklären Ihnen, wann und wie Sie einen negativen SCHUFA-Eintrag löschen können.

Wann ist eine Löschung von SCHUFA-Einträgen möglich?

Die Löschung von SCHUFA-Einträgen ist in bestimmten Fällen möglich. Dazu zählen unter anderem:

  • Veraltete Einträge: Nach einer bestimmten Zeit müssen negative SCHUFA-Einträge automatisch gelöscht werden. Dies geschieht in der Regel drei Jahre nach Ausgleich der Forderung - OLG Brandenburg, Urteil vom 03.07.2023 - 1 U 8/22.
  • Fehlerhafte Einträge: Falls der SCHUFA-Eintrag auf falschen Informationen basiert, kann eine Korrektur oder Löschung beantragt werden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine Forderung nicht besteht oder diese noch nicht fällig ist - LG Berlin, Urteil vom 27.04.2011 - 4 O 97/11.
  • Unverhältnismäßige Einträge: Manche Einträge sind zwar korrekt, jedoch unverhältnismäßig, etwa bei geringfügigen Beträgen oder besonderen Umständen.
  • Verstoß gegen § 31 Abs. 2 BDSG: Gemäß § 31 Abs. 2 BDSG müssen für einen SCHUFA-Eintrag weitere Voraussetzungen vorliegen. Beispielsweise dürfen nur unbestrittene, titulierte oder zweifach angemahnte Forderungen eingetragen werden.

In all diesen Fällen kann ein Rechtsanwalt hilfreich sein, um den Sachverhalt zunächst zu prüfen und die Löschung durchzusetzen.

Warum sollte man einen Rechtsanwalt einschalten?

Die Löschung von SCHUFA-Einträgen ist oft ein komplizierter Prozess, der rechtliches Know-how erfordert. Ein erfahrener Rechtsanwalt kennt die rechtlichen Rahmenbedingungen und kann einschätzen, ob und wie eine Löschung durchgesetzt werden kann. Insbesondere kann Sie ein Rechtsanwalt wie folgt unterstützen:

  1. Rechtliche Expertise: Ein Rechtsanwalt kann überprüfen, ob die SCHUFA-Einträge rechtmäßig sind und ob die gesetzlichen Löschfristen eingehalten werden. Er kann zudem feststellen, ob der Eintrag unverhältnismäßig ist und daher gelöscht werden sollte.
  2. Verhandlung mit der SCHUFA: Oftmals ist es notwendig, mit der SCHUFA direkt in Kontakt zu treten und eine Löschung zu verhandeln. Ein Rechtsanwalt kann diese Gespräche übernehmen und auf juristischer Basis argumentieren.
  3. Vertretung vor Gericht: Falls die SCHUFA sich weigert, einen Eintrag zu löschen, kann der Fall vor Gericht gebracht werden. Ein Rechtsanwalt kann Sie dabei vertreten und Ihre Chancen auf Erfolg erhöhen.

Wie läuft der Prozess der Löschung ab?

Der erste Schritt, um einen SCHUFA-Eintrag zu löschen, ist in der Regel die Einsichtnahme in die SCHUFA-Akte. Da es sich bei den gespeicherte Daten um persönliche Daten handelt, hat der Verbraucher einen Anspruch auf Akteneinsicht gemäß Art. 15 DGSVO und § 34 BDSG - BGH, Urteil vom 28.01.2014 - VI ZR 156/13.

Ein Rechtsanwalt prüft zunächst alle vorhandenen Einträge. Bei einem fehlerhaften oder veralteten Eintrag können Sie in der Regel Löschung verlangen. Sollte die SCHUFA den Antrag ablehnen, kann der Rechtsanwalt weitere Schritte einleiten, wie etwa das Einreichen einer Löschungs- bzw. Unterlassungsklage.

Schadenersatz für falschen SCHUFA-Eintrag

Meldet ein Gläubiger unberechtigterweise Forderungen bei der SCHUFA an, obwohl die Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen, können Sie aufgrund der damit einhergehenden Beeinträchtigung des sozialen Ansehens sogar immateriellen Schadensersatz verlangen. Handelt der Gläubiger vorsätzlich und hat der unberechtigte Eintrag konkrete negative Auswirkungen, sind je SCHUFA-Eintrag 2.000,00 € als Schadensersatz gerechtfertigt - OLG Hamburg, Urteil vom 10.1.2024 – 13 U 70/23.

Nebenher ist es freilich möglich, den SCHUFA-Eintrag löschen zu lassen. Ein Rechtsanwalt kann zunächst prüfen, ob Ihnen neben Löschungsansprüchen auch Schadensersatzansprüche zustehen und diese gerichtlich durchsetzen.

Fazit

Das Löschen von SCHUFA-Einträgen kann einen großen Einfluss auf Ihre finanzielle Zukunft haben. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen dabei helfen, fehlerhafte oder unverhältnismäßige Einträge zu löschen und so Ihre Bonität zu verbessern. Die rechtliche Expertise eines Anwalts ist in diesem komplexen Prozess oft entscheidend. Wenn Sie also Probleme aufgrund von SCHUFA-Einträgen haben, sind wir mit unserer Expertise im IT-Recht und Datenschutz ihre kompetenten Ansprechpartner!

Kontaktieren Sie uns:

Ihre Nachricht

Ihre Nachricht wurde gesendet. Vielen Dank!

Sie erreichen und auch telefonisch unter +49 721 / 943114-0.

Bitte beachten Sie folgendes: Durch die Zusendung einer E-Mail kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir ohne vorherige Vereinbarung keine Rechtsberatung per E-Mail erteilen können und keine fristgebundenen und Frist wahrenden Erklärungen entgegennehmen. Die Datenübertragung per Internet ist risikobehaftet. Dies sollten Sie insbesondere bei der Übersendung vertraulicher Informationen bedenken. Sollten wir eine E-Mail erhalten, gehen wir davon aus, dass wir zu deren Beantwortung per E-Mail berechtigt sind.