Mietrecht | 17.04.2012
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Gewerberaummietrecht (2011):
Übersicht über die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Gewerberaummietrecht 2010/2011:
Das Gewerberaummietrecht wird geprägt durch die Rechtsprechung, insbesondere jener des XII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs. Dessen Rechtsprechung zu kennen bedeutet in der mietrechtlichen Praxis in der Regel einen Wissenvorsprung. Allerdings werden im Gewerberaummietrecht jährlich zahlreiche Entscheidungen getroffen, so dass es schwer fallen kann, hier den Überblick zu behalten. Deshalb erhalten Sie im Anschluss einen Überblick über einige praxisrelevante Entscheidungen des BGH zum Gewerberaummietrecht:
BGH, Urteil vom 23.11.2011, Az. XII ZR 210/09:
Für die Kündigung eines mit einer Außen-GbR abgeschlossenen Mietvertrages genügt es, wenn sich aus der Kündigungserklärung entnehmen lässt, dass das Mietverhältnis mit der Gesellschaft gekündigt werden soll und die Kündigung einem vertretungsberechtigten Gesellschafter zugeht.
BGH, Urteil vom 03.08.2011, Az. XII ZR 205/09:
Eine formularmäßige Klausel in einem Gewerberaummietvertrag, die dem Mieter in einem Einkaufszentrum als Nebenkosten zusätzlich zu den Kosten der „Verwaltung“ nicht näher erläutere Kosten des „Center-Managements“ gesondert auferlegt, ist intransparent und daher unwirksam.
BGH, Urteil vom 13.07.2011, Az. XII ZR 189/09:
Ein nach Abschluss des Gewerberaummietvertrags in Kraft getretenes, gesetzliches Rauchverbot in Gaststätten begründet keinen Mangel der Mietsache.
BGH, Urteil vom 15.12.2010, Az. XII ZR 132/09:
Durch Formularvertrag kann die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts in der Weise eingeschränkt werden, dass es nur für unstreitige oder rechtskräftig festgestellte Forderungen geltend gemacht werden darf.
BGH, Urteil vom 13.10.2010, Az. XII ZR 129/09:
Die Kosten der Terrorversicherung sind auf den Mieter umlagefähig, wenn das Gebäude aufgrund besonderer Umstände ein geeignetes Ziel für Terrorangriffe ist.