Sportrecht | 19.01.2021

COVID-19 – Vorlesung Sportrecht online

Sportrecht online

COVID-19 hat uns im Griff. Nahezu all unsere Lebensbereiche sind betroffen. Auch das Sportrecht in der Lehre. Schule und Bildung haben einen besonderen Stellenwert. Von pandemiebedingten Auswirkungen auf Schülerinnen und Schüler hören wir viel und nicht wirklich Gutes. Wie geht es aber den Studierenden? Die Causa Sport hat sich dem Thema angenommen. Bei der Causa Sport handelt es sich um eines der bedeutenden sportjuristischen Fachzeitschriften im deutschsprachigen Raum, in der ich auch bereits veröffentlichen durfte.

Auswirkungen auf den Lehrbetrieb

„Corona» 2020 und die Auswirkungen auf den Lehrbetrieb – am Beispiel der Sporthochschule Köln“, heißt der lesenswerte Beitrag von Tom-Christian Fragel, seines Zeichens Leiter des Justiziariates der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS).

Sportstätten geschlossen

Wie hat die Pandemie die Hochschule verändert? Erheblich! Eine Schließung erfolgte anders als bei Schulen nicht. Der geplante Vorlesungsstart musste jedoch verschoben werden, alle noch ausstehenden Prüfungen waren abgesagt, Home Office war angesagt. Gremiums- und Kommissionssitzungen sowie sonstige hochschulweiten Veranstaltungen (z.B. Berufungsvorträge, Fort- und Weiterbildungen) waren als Präsenzsitzungen untersagt.

Verboten waren Exkursionen sowie Dienstreisen in vom Robert-Koch-Institut ausgewiesene Risikogebiete. Die Zentralbibliothek der Sportwissenschaften (Hochschulbibliothek) sowie alle Sportstätten und Innen- und Außenanlagen, wie das Schwimmzentrum, die Leichtathletikanlagen, die Tennis-, Basketball- und Fußballplätze, wurden geschlossen bzw. gesperrt.

Shutdown

Shutdown nennt sich das! Die Hochschulen mussten von heute auf morgen Antworten auf Fragen finden, die gestern noch keiner kannte. Die Flut von zu beachtenden Regeln kam dazu.

Vorlesung läuft weiter, aber online

Und die Studierenden? Die studieren halt zu Hause. Online. Ist doch kein Problem. Ist es in der Tat nicht, aber - mit Verlaub - sch... ist es, eine riesengroße Sch.... Weniger für mich als Lehrbeauftragten. Dass den Studentinnen und den Studenten das Campusleben fehlt und dass dies auch zur Erlangung des Hochschulabschlusses zwingend gehört, muss eigentlich nicht näher erläutert werden. Vorlesungen, Seminare oder Praxisveranstaltungen bilden zwar den maßgeblichen Rahmen. Den gewichtigen Rest lernen die Studierenden aber durch direkte zwischenmenschliche Kommunikation. Das kann weder WhatsApp noch FaceTime oder was es da alles sonst auf dem digitalen Markt gibt ersetzen. Hoffentlich werden wir bald zur Normalität übergehen können und die Pandemiesemester haben keine bleibenden Auswirkungen und behalten Covid-19 allenfalls anekdotisch in Erinnerung.

Dr. Markus H. Schneider, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie seit über zwölf Jahren Lehrbeauftragter für Sportrecht am Sportinstitut des KIT in Karlsruhe.

Ihre Nachricht

Ihre Nachricht wurde gesendet. Vielen Dank!

Sie erreichen und auch telefonisch unter +49 721 / 943114-0.

Bitte beachten Sie folgendes: Durch die Zusendung einer E-Mail kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir ohne vorherige Vereinbarung keine Rechtsberatung per E-Mail erteilen können und keine fristgebundenen und Frist wahrenden Erklärungen entgegennehmen. Die Datenübertragung per Internet ist risikobehaftet. Dies sollten Sie insbesondere bei der Übersendung vertraulicher Informationen bedenken. Sollten wir eine E-Mail erhalten, gehen wir davon aus, dass wir zu deren Beantwortung per E-Mail berechtigt sind.