Sportrecht | 30.05.2014

Dr. Schneider & Partner – Lexikon Sportrecht Vereinsrecht – Teil 8

DOSB: Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) ist die Dachorganisation des deutschen Sportes. Er entstand im Jahr 2006 durch den Zusammenschluss des Deutschen Sportbundes (DSB) und des Nationalen Olympischen Komitees für Deutschland (NOK). Der DOSB hat fast 30 Mio. Mitgliedschaften in fast 100.000 Sportvereinen. Mitgliedsorganisationen des DOSB sind derzeit 16 Landessportbünde, 62 Spitzenverbände sowie 20 weitere Sportverbände mit besonderen Aufgaben.

Ein-Platz-Prinzip: Darunter versteht man das Prinzip, dass in der internationalen Sportorganisation vom obersten Sportverband bis zur untersten regionalen Einheit es für jede Sportart nur einen Verband gibt. Beispiel Fußball: Der Weltfußballverband ist die FIFA. Danach folgen die kontinentalen Verbänden, in Europa die UEFA. Dicht angeschlossen sind die Länderverbände, in Deutschland der DFB. Dem DFB wiederum gehören die Regional- und Landesverbände an. Die kleinste Einheit sind in der Regel Kreise oder Bezirke. Der Einzige der großen Sportarten, die mehrere Weltverbände kennen, ist das Boxen. Das Ein-Platz-Prinzip hat gute Gründe. Die Popularität des Sportes resultiert aus ihrem Wettkampfcharakter. Hierzu bedarf es gleicher Bedingungen und Regelungen. Verschiedene Verbände kämen möglicherweise gerade zu unterschiedlichen Regeln. Die Vergleichbarkeit der Stärken einzelner Sportler und Sportlerinnen wären nicht gewährleistet. Wer kann schon sagen, wer im Boxen gerade der Beste ist.

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