Sportrecht | 15.10.2019
Sportrecht auf der neuen Homepage
Blogpause vorbei. Fangen wir im Sportrecht mit einem kurzen Überblick vor der Haustüre und dem Karlsruher Sport Club an
Unsere neue Homepage mit Magazincharakter
Welche Freude, meinen ersten Blog im Sportrecht auf unserer neuen Homepage zu posten. In der (Zwangs-)Pause gab es zahlreiche sportrechtliche Themen, die eine Veröffentlichung wert gewesen wären.
Stadionbau in Karlsruhe
Der Blick muss gar nicht weit gehen. Wir haben ja den Karlsruher Sport Club, den KSC, der an verschiedenen Baustellen vor Gerichten streitet. Streit mit der Stadt wegen des Stadionneubaus, Streit mit dem Vermarkter wegen einer Kündigung, ob des geplanten Neuaufbaus. Streit bezüglich der Zulassung eines Gegenkandidaten zur Wahl des Präsidenten des Vereins. Das ist nicht gut. Nicht gut für die Nerven, nicht gut für die Stimmung, nicht gut für das Image und und und ... Das will nichtheißen, der KSC sei im Unrecht. Ich kenne die Akten nicht.
KSC "gegen" Stadt Karlsruhe
Die Stadt Karlsruhe ist ein schwieriger Verhandlungspartner, was kein subtiles Kompliment sein soll. Besser wäre vielleicht schwerfälliger Verhandlungspartner. Dass an der Spitze von KSC und Stadt Karlsruhe zwei Darsteller agieren, die ihre wechselseitige Abneigung nicht wirklich verbergen, macht Verhandlungen nicht unbedingt leichter. Nun denn, der Ball wird weiter rollen.
1 :0 für den KSC
Zwischenzeitlich hat der KSC sogar überwiegend gegenüber der Stadt in einem einstweiligen Verfügungsverfahren Recht bekommen. Der Oberbürgermeister Karlsruhes verkaufte dies kurz nach Verkündung der Entscheidung als Sieg. Das war dann doch sehr befremdlich, auch ohne Kenntnis der Akten. Die Kostenentscheidung lautete 15 zu 85 zulasten der Stadt. Das heißt, von den enstandenen Gerichts- und Anwaltskosten muss die Stadt 85 % zahlen. Da gehört einiges dazu, ob dieser Kostenquote, zu jubilieren.
Kontinuität im KSC-Präsidium
Hoffentlich beruhigen sich die Gemüter. Der amtierende KSC-Präsident ist jedenfalls hauchdünn in seinem Amt bestätigt. 21 Stimmen fehlten dem letztlich dann zugelassenen Gegenkandidaten. Für Kontinuität haben die Mitglieder gesorgt.
Beratung im Sportrecht?
Alles in allem bleibt das Sportrecht ein sehr abwechslungsreiches Spezialgebiet. Erforderlich sind doch einige sportspezifische besondere Kenntnisse. Haben Sie Fragen zum Sportrecht? Bitte vereinbaren Sie einen Besprechungstermin mit mir unter +49 721 943 114-15 (Sekretariat Frau Zwer). Gerne helfe ich Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung und Expertise weiter.
Ihr Dr. Markus H. Schneider, Rechtsanwalt, schneideranwälte