Urheber- und Medienrecht | 11.08.2022

Urheberrecht und Medienrecht Karlsruhe – Dr. Schneider & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft mbB

Urheberrecht und Medienrecht Karlsruhe

Im Urheberrecht steht die besondere Beziehung des Urhebers zu seinem Werk im Vordergrund. Das Urheberrecht befasst sich sowohl mit dem Schutz der Werke, als auch mit deren Verwertung. Das Medienrecht hat infolge rasanter medialer Entwicklung mittlerweile eine hohe praktische Relevanz. So standen in der Vergangenheit häufig Presse und Rundfunk im Mittelpunkt medienrechtlicher Beratung, doch mittlerweile stehen die sogenannten "neuen Medien" im Vordergrund.

schneideranwälte behalten daher stets die neuesten Entwicklungen im Blick, um Sie im Urheberrecht und Medienrecht optimal zu beraten!

Aufgrund der ständigen Verfügbarkeit medialer Konsumgüter aller Art gewinnen Urheberrecht und Medienrecht täglich an Bedeutung.

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Ihr Ansprechpartner, Rechtsanwalt und Unternehmensjurist LL.B. Lukas Kielmann, hat seit jeher eine Affinität zu Medien aller Art. Folglich hat er den Vormarsch der "neuen Medien" aus erster Hand mitbekommen. Er ist daher stets up-to-date, begleitet Sie in Ihren medienrechtlichen Angelegenheiten und beantwortet Ihre diesbezüglichen Fragen.

Als Ihr Ansprechpartner im IT-Recht liegt es aufgrund der Parallelen und Überschneidungen mit dem Medienrecht nahe, dass Rechtsanwalt und Unternehmensjurist LL.B. Lukas Kielmann Ihnen auch auf diesem Gebiet in der technischen Welt kompetent zur Seite steht!

Urheberrecht und Medienrecht - was dahinter steckt

Inwieweit unterscheiden sich das Urheberrecht und das Medienrecht, wo überschneiden sie sich sogar?

Urheberrecht

"Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werks. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werks."

§ 11 UrhG

Werke können nach § 2 UrhG beispielsweise sein: Texte, Fotos, Grafiken, Filme und Musik.

Das heißt: der Urheber hat zunächst das ausschließliche Nutzungs- und Verwertungsrecht an seinem Werk. Im Falle von Urheberrechtsverstößen - beispielsweise bei unberechtigter Nutzung oder Verwertung - stehen schneideranwälte an Ihrer Seite und setzen Ihre Rechte durch!

Überdies helfen wir Ihnen bei der sicheren Verwertung Ihrer Werke. Dazu zählen Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zurschaustellung des Werkes. Als Urheber eines Werkes können Sie außerdem Dritten Nutzungsrechte nach § 31 UrhG einräumen. Dann ist es wichtig, sowohl Art, Umfang und Zweck des Nutzungsrechts, als auch die Verletzung des Rechts vertraglich zu regeln.

Sprechen Sie uns an - denn schneideranwälte unterstützen Sie bei der Verwertung Ihres Werkes, insbesondere bei Lizenzverträgen und AGBs.

Medienrecht

Das Medienrecht regelt klassischerweise Presse, Rundfunk und Film - aufgrund der medialen Entwicklung erstreckt es sich mittlerweile auch auf das Internet. In den meisten Fällen trifft sogar der klassische Regelungsbereich auf die "neuen Medien". Innerhalb der klassischen medienrechtlichen Streitigkeiten kollidieren meist mehrere Grundrechte miteinander:

das Recht auf Meinungsfreiheit nach Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 GG, das Recht auf Pressefreiheit nach Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 GG und das Allgemeine Persönlichkeitsrecht nach Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 1 Absatz 1 GG. Hierbei sind - beispielsweise aufgrund unzulässiger Berichterstattung - Ansprüche auf Unterlassung, Berichtigung/Widerruf oder Schadensersatz denkbar.

Zudem besteht durch die Vielfältigkeit von Streaming- Video- und Musikangeboten ein erheblicher Querschnitt zum Urheberrecht und zum IT-Recht. Ersteres schützt einerseits die Vielfalt an Informations- und Medienangeboten, andererseits schützt es Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte der Werkschöpfer. Das IT-Recht ist insbesondere relevant, weil sich der Großteil der medialen Welt heutzutage im Internet abspielt.

Urheberrecht und Medienrecht - was sonst noch wichtig ist

Für eine umfassende Beratung im Urheberrecht und Medienrecht ist Flexibilität und Anpassungsfähigkeit unerlässlich. Schließlich gibt es eine Vielzahl von (rechtlichen) Möglichkeiten, die schneideranwälte bedarfsgerecht für Sie ausschöpfen:

  • Vertragsgestaltung
  • Abmahnungen
  • Unterlassungsansprüche
  • Berichtigungsansprüche
  • Schadenersatzansprüche

Urheberrecht und Medienrecht Karlsruhe - Wir wählen mit Blick auf die individuellen Bedürfnisse und Rechtsschutzziele unserer Mandanten stets das zweckmäßigste Rechtsmittel. Beispielsweise kann es auf dem schnelllebigen Gebiet der Medien häufig zweckmäßig sein, Ihre Rechte im Rahmen einer einstweiligen Verfügung nach § 935 ZPO durchzusetzen.

Weiterhin profitieren Sie von unserer fachgebietsübergreifenden Expertise:

So kann das Urheberrecht im Zuge von sog. Arbeitnehmererfindungen im Arbeitsrecht relevant werden. Des Weiteren ist das Urheberrecht auch im wirtschaftlichen Verkehr allgegenwärtig, weshalb Sie auch von unserer Expertise auf den Gebieten des Wirtschaftsrechts profitieren. Das Medienrecht besitzt indes auch erhebliche Schnittmengen mit dem Sportrecht. Mitunter ist das Recht am eigenen Bild bei Fernseh- und Sponsoringverträgen relevant, das Allgemeine Persönlichkeitsrecht in der Berichterstattung auf allen Kanälen.

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