IT-Recht | 20.03.2026

Fachanwalt Informationstechnologierecht Karlsruhe / Fachanwalt IT-Recht Karlsruhe

Ihr Fachanwalt für Informationstechnologierecht in Karlsruhe / Fachanwalt für IT-Recht in Karlsruhe ist Rechtsanwalt Lukas Kielmann. Nach und aufgrund vertiefter Spezialisierung seit Berufseinstieg ist es Rechtsanwalt Lukas Kielmann durch die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe erlaubt, die Bezeichnung Fachanwalt für Informationstechnologierecht zu führen.

Fachanwalt für Informationstechnologierecht Karlsruhe – Ein bedeutender Meilenstein

Für Rechtsanwalt Lukas Kielmann ist die Verleihung des Titels Fachanwalt für Informationstechnologierecht der nächste bedeutende Schritt in seiner juristischen Laufbahn und ein klares Qualitätsversprechen an unsere Mandanten. Als Fachanwalt für Informationstechnologierecht in Karlsruhe steht Rechtsanwalt Lukas Kielmann Ihnen deshalb ab sofort mit vertiefter Expertise und umfassender Erfahrung im IT-Recht zur Seite.

Unser Ziel ist es, unseren Mandanten eine kompetente und zukunftsorientierte Beratung in dem wohl dynamischsten aller Rechtsgebiete zu bieten. Deshalb legen wir großen Wert darauf, rechtliche Risiken frühestmöglich zu minimieren. Darüber hinaus bieten wir Unterstützung, wenn sich ein Risiko bereits realisiert haben sollte.

Was macht ein Fachanwalt für Informationstechnologierecht?

Das Informationstechnologierecht (IT-Recht) ist ein komplexes und stetig wachsendes Rechtsgebiet. Es umfasst unter anderem:

  • IT-Vertragsrecht (Softwareverträge, Lizenzverträge, SaaS)
  • Datenschutzrecht (DSGVO)
  • E-Commerce-Recht
  • Internetrecht und Plattformregulierung
  • Urheberrecht im digitalen Umfeld
  • IT-Projektbegleitung und Compliance

Als Fachanwalt für Informationstechnologierecht in Karlsruhe verfügt Rechtsanwalt Lukas Kielmann deshalb über spezialisierte Kenntnisse, um Unternehmen, Start-ups und Selbstständige rechtssicher durch die digitale Welt zu begleiten. Insbesondere Unternehmen profitieren hierbei darüber hinaus von unserer weiteren Spezialisierung im Gesellschaftsrecht durch unseren Partner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Dr. iur. Markus H. Schneider.

Fachanwalt IT-Recht Karlsruhe – Ihr Partner für die digitale Zukunft

Der Titel Fachanwalt für Informationstechnologierecht bescheinigt fundierte theoretische und praktische Kenntnisse. Gemäß § 2 Abs. 2 Fachanwaltsordnung liegen besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.

Hiervon profitieren letztlich unsere Mandanten, denen wir nun auch mit einem Fachanwalt für Informationstechnologierecht in Karlsruhe und somit fundiertem Fachwissen und praxisnaher Betreuung zur Seite stehen können.

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