Verkehrsrecht | 14.05.2014
Fachanwalt für Verkehrsrecht: Warum es sich lohnt, ihn zu konsultieren
Fachanwalt für Verkehrsrecht - Ein Verkehrsunfall ist für die hieran Beteiligten in der Regel ein unerfreuliches Ereignis.
Sachschäden, Sachfolgeschäden und mitunter auch Gesundheitsschäden sind dessen Folge.
Schnell muss Verschiedenes in die Wege geleitet, müssen unzählige Fragen beantwortet werden:
Wer trägt die Schuld?
Welche Ansprüche habe ich gegen wen?
Was muss ich meiner eigenen Versicherung melden?
Wo darf ich mein beschädigtes Fahrzeug reparieren lassen?
Darf ich einen Mietwagen nehmen?
Droht mir ein Ordnungswidrigkeiten- oder gar ein Strafverfahren?
Ist meine Fahrerlaubnis in Gefahr?
Fragen, mit deren schneller und richtiger Beantwortung ein juristischer Laie regelmäßig überfordert ist.
Sachkundige Unterstützung, insbesondere bei der Schadensregulierung, bestenfalls durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, ist deshalb dringend zu empfehlen.
Warum es sich lohnt, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren?
Das ist einfach zu erklären:
1. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kennt Antworten auf alle sich in Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall stellenden Fragen.
Er weiß, was zu veranlassen ist und welche Informationen wo einzuholen sind.
Er nimmt für Sie u. a. Einsicht in die behördlichen Akten, insbesondere die polizeilichen und staatsanwaltlichen Unfallermittlungsakten und ermittelt die gegnerische KFZ – Haftpflichtversicherung, weil gegen diese ein Direktanspruch besteht.
Er weiß auch, was bei einem ausländischen Unfallgegner zu veranlassen ist.
2. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht bietet Gewähr dafür, dass Ihr Schaden optimal, höchst möglich und schnell reguliert wird, sofern hierauf Anspruch besteht.
Er weiß, welche Rechte Ihnen zustehen, welche Schadenpositionen in Ihrem Fall in Betracht kommen und wie diese zu beziffern sind, weil er bestenfalls – wie wir – mit geeigneten Kfz-Sachverständigen zusammenarbeitet.
3. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht übernimmt sämtliche Arbeit in Zusammenhang mit der Regulierung Ihres Unfallschadens.
Er führt u. a. die erforderliche Korrespondenz mit Versicherern, Sachverständigen, behandelnden Ärzten und den (Ermittlungs-) Behörden.
Er bezahlt angefallene Rechnungen, sobald der Unfallgegner entsprechende Zahlungen geleistet hat, weshalb Sie sich um nichts kümmern müssen.
4. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht führt Verhandlungen mit Versicherern und Behörden auf Augenhöhe, er sorgt für Waffengleichheit bei der Unfallschadenregulierung.
Er verfolgt Ihre Ansprüche beharrlich und setzt diese gegebenenfalls auch gerichtlich durch.
Er lässt ungerechtfertigte Kürzungen Ihrer Ansprüche, bspw. der Reparatur – und den Mietwagenkosten oder des Schmerzensgeldes, durch die gegnerische KFZ – Haftpflichtversicherung nicht zu.
5. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht streitet für Sie vor Gericht, wenn der Unfallgegner grundlos nicht, nicht schnell genug oder nur unvollständig reguliert.
Er sorgt durch seine fachliche Kompetenz für den erforderlichen Druck, damit Sie zu ihrem Recht kommen.
Es sprechen also alle Argumente dafür, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen, wenn es zu einem Verkehrsunfall gekommen ist.
Was mit den hierdurch entstehenden Kosten ist?
Wenn Sie durch einen Verkehrsunfall geschädigt worden sind, dann haben Sie das Recht dazu, Ihren Fachanwalt für Verkehrsrecht mit der Regulierung Ihres Schadens zu beauftragen.
Die hierbei entstehenden Kosten werden von der KFZ – Haftpflichtversicherung des Unfallgegners getragen, sofern dieser haftet.
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